Österreich: Nadelstichverordnung wird im Mai wirksam

Scharfe oder spitze medizinische Instrumente wie Injektionsnadeln, Blutentnahmekanülen, Pen-Nadeln und Skalpelle stellen vor allem in stressreichen Situationen eine Gefahr für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen dar.

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Dabei kommt es regelmäßig zu Verletzungen beim medizinischen Personal mit erheblichen Folgen für deren Gesundheit und Lebensqualität. Auch der Arbeitgeber ist zum Beispiel durch Kostenbelastungen für Arbeitsausfälle und Vertretungsregelungen unmittelbar betroffen. Zudem können bereits kleinste Verletzungen an konventionellen Instrumenten ohne Sicherheitsmechanismen genügen, um sich mit gefährlichen Krankheitserregern zu infizieren. Schutz vor solchen Verletzungen bietet die „Nadelstichverordnung“ (NastV), die Bundesminister Hundstorfer am 3. Januar 2013 unterzeichnete. Am 7. Januar wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Nadelstichverordnung tritt am 11. Mai 2013 in Kraft und verpflichtet Arbeitgeber im Gesundheitswesen zur Umstellung auf Sichere Instrumente.

Bei allen Tätigkeiten mit Infektions- oder Verletzungsgefahr an scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten sind spätestens ab dem 11. Mai 2013 sogenannte „Sichere Instrumente“ durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen sowie für deren Verwendung zu sorgen. Dabei ist dem Grundsatz zu folgen, niemals davon auszugehen, dass kein Risiko besteht. Dies ist eine der Kernaussagen der aktuell veröffentlichten Nadelstichverordnung, die nun die entsprechende EU-Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor in österreichisches Recht umsetzt. Die darin geforderten Sicheren Instrumente verfügen über eine integrierte Schutzvorrichtung, die ein versehentliches Stechen oder Schneiden nach Gebrauch verhindert. Das Wiederaufsetzen der Schutzkappe auf die gebrauchte Nadel (Recapping) ist laut Nadelstichverordnung verboten.
Auch sind sichere Verfahren für die Entsorgung von scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten festzulegen und umzusetzen. Die Entsorgung hat in stich- und bruchfeste, flüssigkeitsdichte, fest verschließbare und undurchsichtige Behälter zu erfolgen, die so nahe wie möglich am Anwendungsort aufzustellen sind.

Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeiter in der korrekten Verwendung von medizinischen Instrumenten mit integrierten Schutzmechanismen zu schulen und über deren Entsorgung zu unterrichten. Zudem müssen Arbeitgeber über Verletzungsrisiken und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie sichere Arbeitsverfahren und Schutzimpfungen, aufklären. Die entsprechende Unterweisung der Mitarbeiter muss stets vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist regelmäßig zu wiederholen. Ferner müssen erforderliche Maßnahmen für den Fall einer Verletzung festgelegt und den Mitarbeitern vorgestellt werden. Hierzu gehören z. B.: die Beurteilung des Infektionsrisikos, die Postexpositionsprophylaxe und eventuell erforderliche Nachuntersuchungen. Eine Übersicht über entsprechende Maßnahmen ist auf der Homepage der Initiative SAFETY FIRST! unter www.nadelstichverletzung.at zu finden. Dies gilt auch für Subunternehmen und deren Mitarbeiter, die im Namen von Hospitälern, Pflegeeinrichtungen, etc. arbeiten.

„Es freut uns, dass die aktuelle Fassung der Nadelstichverordnung nun ausdrücklich eine Unterweisung der Mitarbeiter über die Gefahren von scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten vorsieht. Diese positive Konkretisierung wird das Bewusstsein über die Konsequenzen von Nadelstichverletzungen verstärken“, betont Dr. Stephan Konzett, Mitglied der Initiative SAFETY FIRST Österreich sowie Arbeitsmediziner und Hygienebeauftragter Arzt im Krankenhaus Feldkirch. „Zudem begrüßen wir die Verpflichtung zu systematischen Meldeverfahren“, ergänzt Leopold Karner, Mitglied der Initiative SAFETY FIRST Österreich sowie Hygienefachkraft am Landesklinikum Krems. Mit der Meldepflicht, auch von Beinahe-Unfällen, soll dabei keinesfalls individuelles Fehlverhalten an den Pranger gestellt werden, sondern durch das Aufdecken von systemischen Fehlern gilt es, künftige Risiken zu vermeiden.

„Endlich ist der Schutz der Mitarbeiter vor Nadelstichverletzungen im österreichischen Gesetz verankert. Wir appellieren an alle Verantwortlichen, den Umstellungsprozess rasch zu beginnen und Schritt für Schritt fortzuführen. Nur so können Sichere Instrumente sinnvoll eingeführt und MitarbeiterInnen daran geschult werden“, führt Dr. Brigitte Duschek, Mitglied der Initiative SAFETY FIRST! Österreich und Arbeitsmedizinerin im AMZ-Mödling, an. SAFETY FIRST! Österreich unterstützt alle Interessierten auf www.nadelstichverletzung.at mit umfassenden Informationen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen, mit Vorschlägen zur Umstellung auf Sichere Instrumente und Qualitätskriterien für Sicherheitsprodukte, die regelmäßig ergänzt werden.
 

14.01.2013

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