Politik

Herausforderung und Chance - Die neue europäische Strahlenschutzrichtlinie

EURATOM 2013/59, so heißt die neue Strahlenschutz-Grundnormenrichtlinie der EU, die den Strahlenschutz innerhalb der EU regelt. Sie basiert auf dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand und hat zum Ziel, den Strahlenschutz gemeinschaftlich und grundlegend weiterzuentwickeln und innerhalb der europäischen Länder zu harmonisieren. „Die Richtlinie soll Institutionen wie Krankenhäuser bei der Qualitätssicherung und -verbesserung unterstützen. Insbesondere begrüße ich, dass die individuellen Dosisdaten – EU-weit – Teil des radiologischen Befundes werden sollen“, erklärt Michael Steurer, Leitender Radiologietechnologe an der Universitätsklinik für Radiologie in Innsbruck.

Michael Steurer,  Radiologietechnologe an der Universitätsklinik für...
Michael Steurer, Radiologietechnologe an der Universitätsklinik für Radiologie, Innsbruck.

Zum Ende der Umsetzungsfrist am 6. Februar 2018 werden die bisher bestehenden fünf Richtlinien zum Strahlenschutz aufgehoben. Danach wird der Strahlenschutz nach EURATOM 2013/59 geregelt und optimiert. Gemäß der neuen Richtlinie bedürfen Reihenuntersuchungen einer speziellen Rechtfertigung durch die zuständige Behörde in Abstimmung mit den entsprechenden medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften oder einschlägigen Stellen. Zudem ist bei strahlentherapeutischen Anwendungen die Exposition im Zielvolumen individuell festzulegen und ihre Verabreichung in geeigneter Weise zu überprüfen.

Laut Steurer steigt die Dosisbelastung der Gesamtbevölkerung stetig an. Ein wesentlicher Grund dafür sei die medizinische Exposition, insbesondere durch die Computertomographie, die sich im Vergleich zum konventionellen Röntgen durch eine höhere Strahlenexposition auszeichnet. Verstärkt wird dieser Effekt noch durch die weltweit steigende Anzahl an CT-Systemen generell sowie an Zuweisungen zu CT-Untersuchungen. Deshalb ist ein Punkt der Richtlinie, dass „die Angabe der Patientenexposition Teil des radiologischen Befundes ist. Jegliche mit Gesundheit befasste Institution muss ein geeignetes Qualitätssicherungsprogramm durchführen, um die Patientendosis zu ermitteln, die verabreichte Dosis zu dokumentieren und die Strahlungsexposition zu optimieren“, so der Experte, „bei uns in Innsbruck gibt es beispielsweise eine Software (∑DOSE), mit deren Hilfe wir die kompletten Dosisdaten unserer Patienten, die eine CT erhalten haben, abrufen und die Dosisparameter vollautomatisch auswerten können.“ Und was bleibt zu tun? Auf die Zukunft angesprochen sagt der Radiologietechnologe: „Ich wünsche mir die Einführung eines europaweiten digitalen Strahlenpasses, in dem die individuellen Dosisdaten des Patienten digital gespeichert und auch wieder abgerufen werden können – mit dem Ziel, die Eigenverantwortung von Patienten zu stärken.“
 

PROFIL:
Michael Steurer beendete 2003 seine Ausbildung zum radiologisch-technischen Assistenten und begann danach mit seiner Tätigkeit als Radiologietechnologe an der Universitätsklinik für Radiologie, Innsbruck. Zwischen 2011 und 2013 absolvierte er das berufsbegleitende Master-Studium „Qualitäts- und Prozessmanagement im Gesundheitswesen“ an der Fachhochschule für Gesundheit, kurz FHG Tirol, Innsbruck. Das Studium schloss er mit dem Master of Science in Health Studies ab. Seit 2011 ist er Leitender Radiologietechnologe an der Universitätsklinik für Radiologie in Innsbruck.

Veranstaltungshinweis:
Raum: Mozart 4-5
Freitag, 2. Oktober 2015, 16:40–17:00 Uhr
Neue EU-Richtlinien für das Dosismonitoring am Beispiel der Computertomographie
M. Steurer, Innsbruck/Österreich

02.10.2015

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