Interoperabilität
E-Health-Binnenmarkt: Am Anfang eines mühsamen Weges
Der Gesundheits-IT-Markt wächst – auch in den Mitgliedstaaten der EU. Das zeigen jährliche Wachstumsberichte. Doch hat dies Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und den Wachstum innerhalb des Europäischen Binnenmarktes? Wie können diese Gesundheitssysteme zusammenwachsen? Werden wir ebenfalls mit einer verbesserten Qualität der Versorgung rechnen können? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Session “International Markets – Cracking the European Code” auf der conhIT 2016.
Report: Sascha Keutel
Krankenhäuser stehen weltweit vor den gleichen Herausforderungen: Sie müssen die Effizienz steigern, die medizinische Versorgung verbessern und dabei Kosten einsparen. Doch wie kann dieser Dreiklang gelingen? Ein Schritt in diese Richtung ist, die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedsstaaten digital enger zusammenwachsen zu lassen und dadurch den Markt auch für international agierende Unternehmen attraktiver zu machen.
Doch dies ist leichter gesagt als getan. Denn der europäische Gesundheitsmarkt ist noch immer stark geprägt durch den unterschiedlichen Grad der Digitalisierung der Mitgliedstaaten und eine aktuell eher geringe Vernetzung der Länder untereinander. Nur wenige Regulierungen wirken sich auf die einzelnen europäischen Gesundheitsmärkte aus – prominente Beispiele sind die ‚Medical Device Regulation‘ und die Datenschutzgrundverordnung.
Doch die Europäische Kommission treibt den Trend zur Standardisierung, zur Interoperabilität und zur Zusammenarbeit über Nationalgrenzen hinweg stark voran. So solle unter dem Mantel der Connecting Europe Facility (CEF) in den kommenden vier Jahren ein eHealth-Netzwerk etabliert werden, das es erlaube, elektronische Rezepte und Basisdatensätze von Patienten grenzüberschreitend auszutauschen, berichtete Dr. Tapani Piha, Leiter der Abteilung eHealth und Health Technology Assessment, DG Health and Consumers der Europäischen Kommission.
Doch die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur Gesundheitsversorgung, deren Finanzierung und Prozesse können nur schwierig angepasst werden. Um eine Interoperabilität zwischen den nationalen technischen Systemen auch im jeweiligen gesetzlichen und rechtlichen Zusammenhang zu ermöglichen, werden so genannte National Contact Points (NCP) eingerichtet. Deren Aufgabe besteht darin, digitalmedizinische Datensätze so aufzuarbeiten, dass sie mit der nationalen eHealth-Infrastruktur des jeweiligen Ziellandes kompatibel sind. „Bis März hatten bereits 20 EU-Mitgliedsstaaten signalisiert, dass sie an diesem Netzwerk teilnehmen wollen, darunter auch Deutschland“, informierte der Finne Piha.
Die Länder sollen bis 2018 an das Netzwerk angeschlossen sein, so dass bis 2020 der Austausch der E-Rezepte und Basisdatensätze von Patienten weitgehend europaweit möglich ist. Obwohl die Gesundheitssysteme autonom sind und nicht unter die Römischen Verträge fallen, erwartet Piha durch die CEF ein stärkeres Zusammenrücken der Mitgliedstaaten in der Gesundheitsversorgung.
29.04.2016