Zähes Ringen um zwei Hoffnungsträger
Die Drug-ElutingBalloons und die Drug-Eluting Stents liefern medizinisch gute Ergebnisse und schaffen es dennoch nicht ins DRG-Vergütungssystem. Eine Änderung ist erst wieder 2013 in Sicht.
Das Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bildet Drug-Eluting Balloons (DEB) und Drug-Eluting Stents (DES) im laufenden Jahr nicht in den DRGs (Diagnosis Related Groups) ab. Dies bestätigte Professor Dr. Dierk Vorwerk, Direktor der Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Klinikum Ingolstadt.
Das InEK hatte DEB und DES 2011 als sog.neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) registriert, um deren Kosten und Nutzen zu kalkulieren. Für 2012 wurde das Zusatzentgelt gestrichen. Vorwerk erklärte, dass bereits ein Antragfür 2013 gestellt ist, um das Erstattungssystem zu korrigieren.
Mediziner und Forscher verknüpfen mit den DEB große Hoffnungen: Laut Studien können Ballonkatheter, die mit Wirkstoffen beschichtet sind und diese rasch freisetzen, das Risiko von Stenosen nach einem Gefäßeingriff deutlich reduzieren. „Die einseitige Applikation von solchen Medikamenten über die Ballon-Oberfläche scheint auszureichen, um Restenosen signifikant zu verzögern“, sagte Vorwerk auf Anfrage von Röko Heute.
Dennoch werden DEB dieses Jahr im deutschen DRG-System nicht ausreichend abgebildet und daher auch nicht bezahlt werden. Für Vorwerk ist dies ein relevantes Problem, denn „damit wird ein Verfahren, das zumindest wissenschaftlich signifikante Vorteile gegenüber den konventionellen Verfahren hat, ausgebremst.“ Ähnliche, aber nicht ganz so gravierende Probleme ergeben sich in der Einschätzung der Stents, die mit Arzneimitteln kombiniert sind. Studien belegten beispielsweise, dass in den Ober- und Unterschenkelarterien eingesetzte DES die Durchgängigkeitder Gefäße verbessern. Dennoch können DES aus Kostengründen nicht im größeren Umfang verwendet werden: „Bei einer einmaligen Operation und dem Einsatz eines Drug-Eluting Stent fängt die DRG die Kosten ab. Wenn jedoch mehr als ein DES implantiert werden muss, reicht die Vergütung nicht mehr aus“, erklärte Vorwerk.
Die Drug-Eluting Balloons zählten im vergangenen Jahr zu den neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB). Wollte ein Krankenhaus sie 2011 einsetzen, war dies 2010 zu beantragen und zwar von jedem einzelnen Krankenhaus. Die Kliniken haben jeweils individuell ein Entgelt vereinbart und entsprechend wurden die Ballons eingesetzt. „Das Problem ist dabei“, so Vorwerk, „dass sich die Summe nur aus den Kalkulationskrankenhäusern ergibt, aber längst nicht alle Kalkulationskrankenhäuser Drug-Eluting Balloons verwenden. Sobald große Anwender rausfallen, ergibt die Statistik ein schiefes Bild.“ Die Folge: Die NUB tauchten am Ende nicht in der Abrechnung der InEK auf. „Die DEB sind gar nicht als eine Quantität erfasst worden. Das System kann dann nicht erkennen, dass es teurere Balloons waren als die normalen“, erklärt Vorwerk.
Entscheidend wäre dagegen, so Vorwerk, dass die bereits jetzt verwendeten Drug-eluting Balloons in der DRG-Kalkulationsmatrixauftauchen. „Die InEK kalkuliert laufend, wie viele Fälle es mit Drug-Eluting Balloons gab und vergleicht diese mit den Kosten der Fälle, bei denen keine DEB eingesetzt worden sind. Somit kann es sein, dass die kritische Masse nicht ausreichend ist. Dann rechnet die InEK-Kalkulation eben keine erhöhten Kosten aus und belässt die Fallpauschalen für alle entsprechenden Eingriffe auf derselben Höhe.“
Mehrfach hatten Vorwerk und seine Kollegen beim InEK nachgehakt – mit wenig Erfolg. Vorwerk:„Man schickt eine Anfrage an die InEK und die InEK schickt dann einen Standardbrief zurück, aus dem man im Prinzip nichts entnehmen kann. Es gibt keine Appellationsinstanz in diesem System. Es ist abgeschottet, was eigentlich in einem demokratisch organisierten Land bei einer staatlichen Behörde schon ein bisschen ärgerlich ist.“
Eine schnelle Ergänzung im Vergütungssystem ist daher nicht zu erwarten. „Nachbesserungen gibt es frühestens im Jahr 2013“, sagt der Experte und befürchtet, dass sich das nicht nur aktuell, sondern auch langfristig negativ auswirken wird. Die Verkaufszahlen für diese Produkte, so mutmaßt Vorwerk, werden aus Kostengründen deutlich zurückgehen.
Wirklich gravierend aber sei es, wenn auch in den Folgejahren keine Kalkulationen im DRG-System eingehen und die DRG sich dadurch nicht ändert. Vorwerk betont: „Die Kliniken werden diese Verfahren aus Kostengründen nicht einsetzen. Den Krankenkassen aber entstehen aufgrund der schlechteren Langzeitergebnisse Mehrkosten, da sie für zusätzliche Eingriffe in der Zukunft bezahlen werden müssen. Unterm Strich führtes nicht zu einem Rückgang der Kosten, wenn die Eingriffshäufigkeit nicht sinkt und Mehrkosten generiert werden, die durch Verwendung eines Drug-Eluting Balloon oder Stent hätten aufgefangen oder verhindert werden können.“
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Im Profil
Prof. Dr. Dierk Vorwerk ist seit vierzehn Jahren als Chefarzt am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Klinikum Ingolstadt tätig. Im Jahr 1996 wurde er zum außerplanmäßigen Professor an der RWTH Aachen ernannt. Er erhielt 1993 den Wilhelm-Conrad Röntgen-Preis und 1996 den Hermann-Holthusen-Ring der Deutschen Röntgengesellschaft. 2008 übernahm er die Präsidentschaft des Deutschen Röntgenkongresses. Seine Hauptinteressen liegen in den Gefäßinterventio
08.05.2012