Schrittmacherpatienten im MRT
Man muss das Kleingedruckte der Hersteller lesen
Im August dieses Jahres veröffentlichte die European Society of Cardiology (ESC) die „2013 Guidelines on cardiac pacing and cardiac resynchronization therapy“ (European Heart Journal (2013) 34, 2281–2329). Die Empfehlung enthält auch einen Passus zur Untersuchung von Schrittmacherpatienten im MRT.
Doch Vorsicht ist geboten, denn die Guideline ist an dieser Stelle alles andere als vollständig, sagt Prof. Dr. Jörg Barkhausen vom Universitätsklinikum Lübeck, Vorsitzender der AG Herz- und Gefäßdiagnostik in der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG).
Prof. Barkhausen, die Untersuchung von Schrittmacherpatienten im MRT wird in der Guideline auf zwei Seiten (Seite 2322 f.) behandelt – zu wenig aus Ihrer Sicht?
Barkhausen: Die generelle Aussage, wonach jeder Schrittmacherpatient mittels MRT untersucht werden kann, wird der Komplexität der MRT nicht gerecht. Auch MR-geeignete Schrittmacher unterliegen – bezogen auf die Untersuchungsparameter – erheblichen Limitationen und die Körperregionen und diese Aspekte müssen selbstverständlich auch bei allen anderen Schrittmachertypen berücksichtigt werden. Es macht ja einen Unterschied, ob ich einen Patienten im Bereich des Thorax oder am Sprunggelenk untersuchen möchte und ob ich ausschließlich Spin-Echo-Techniken oder ultraschnelle MR-Sequenzen einsetze. Hierzu fehlen klare Aussagen. Die Guideline mag hinsichtlich der Schrittmacher vollständig sein, bezogen auf die MRT ist sie es nicht.
Was raten Sie Ihren Fachkollegen?
Barkhausen: Die Indikation zur Untersuchung muss hart geprüft werden. Braucht man zwingend die MRT, um die diagnostische Fragestellung zu beantworten? Um welche Körperregion geht es? Bei den MR-kompatiblen Schrittmachern muss man dann das Kleingedruckte in den Herstellerangaben lesen und die Untersuchungsparameter optimalerweise mit einem erfahrenen MR-Physiker abstimmen. Natürlich muss ein Patientenmonitoring während der Untersuchung sichergestellt sein und der Schrittmacher sollte direkt nach der Untersuchung von einem erfahrenen Kardiologen kontrolliert werden. Der Radiologe muss aber wissen, dass die Verantwortung für die Untersuchung bei ihm liegt – und nicht beim Zuweiser, nicht beim Kardiologen und schon gar nicht beim Schrittmacherhersteller.
Wie geht es weiter?
Barkhausen: Wir sind aktuell mit den Kollegen der Arbeitsgemeinschaft Magnetresonanzverfahren in der Kardiologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie im Gespräch. Ziel ist, ein differenziertes, gemeinsam abgestimmtes Papier zu dieser Problematik zu verfassen. Doch auch dieses wird kein Freibrief werden. Es wird im Ermessen und in der Verantwortung des Radiologen bleiben, welchen Schrittmacherpatienten er einer MRT-Untersuchung unterzieht.
Link im Netz:
http://www.escardio.org/guidelines-surveys/esc-guidelines/Pages/cardiac-pacing-and-cardiac-resynchronisation-therapy.aspx
05.11.2013