Teleradiologie
Schnelle Zweitmeinung per Datenstreaming
Die Bundeswehr erprobt neue Konzepte der Übermittlung von radiologischem Bildmaterial. Dr. Stephan Waldeck, Direktor der Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie am Bundeswehrkrankenhaus Koblenz berichtete am Medica-Dienstag im Rahmen der Education Conference über das sogenannte Datenstreaming. Durch diese Form des Datenaustauschs kann in wenigen Minuten ortsunabhängig eine Zweitmeinung eingeholt werden.
Bei einem Auslandeinsatz wie in Afghanistan oder dem Kosovo gehört zur medizinischen Versorgung das Vorhalten eines CT-Systems und eines Radiologen. Wie Waldeck berichtete, ist dieser in der Regel fachlich eher „breit aufgestellt“, bei spezifischen Krankheitsbildern nutzt der Mediziner daher die Möglichkeit, eine Zweitmeinung von einem Spezialisten anzufordern. Bislang dauerte das Versenden von Bilddateien aufgrund der Datenvolumina zum Teil mehrere Stunden. Mit dem neuen Verfahren werden die Aufnahmen nun nicht mehr verschickt, sondern es wird lediglich die Bildinformation per Datenstreaming übermittelt. „Wer sich einen Film bei Youtube anschaut, hat ihn auch nicht bei sich abgespeichert, sondern streamt den Film lediglich“, veranschaulichte Waldeck.
Damit bleiben die Aufnahmen auch für die Bildnachbereitung am „Ursprungort“, der Zweitbefunder nutzt lediglich die übertragenen Bildinformationen, solange er sie benötigt. Wie eben auch bei Youtube wird zur Übertragung das Internet genutzt. Für die sichere Übertragung wird ein speziell eingerichteter VPN-Tunnel eingerichtet, der die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt. Die Aufnahmen selbst werden wie in anderen radiologischen Abteilungen im RIS/PACS gespeichert. „Bei Befundung und Datenspeicherung sind wir genauso an deutsches Recht gebunden wie die nicht-militärischen Kollegen auch“, betonte Facharzt für Radiologie und Neuroradiologie.
Doch nicht nur aus den jeweiligen Einsatzgebieten kann eine Zweitmeinung eingeholt werden, mittlerweile können auch alle vier bundesdeutschen Bundeswehrkrankenhäuser auf diese Weise miteinander kommunizieren. Waldeck ist eher skeptisch, ob sich das Datenstreaming auch für den gegenseitigen Austausch voneinander unabhängiger Kliniken eignet. „Aufnahmen müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben verarbeitet werden und sollten aus Gründen der Effizienz auch nicht doppelt gespeichert werden, um sie bei Bedarf zu nutzen.“ Vom Nutzen für die „Truppe“ ist er jedoch überzeugt. „Die Teleradiologie bietet die Möglichkeit einer schnellen Zweitmeinung und damit einer Steigerung der Befundungsqualität. Sie wird die Notwendigkeit eines Einsatzradiologen mit interventionellen Fähigkeiten aber nicht ersetzen können.“
16.11.2016