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News • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Was das neue LkSG für das Gesundheitswesen bedeutet
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab Januar 2023 in Kraft tritt und Unternehmen zu mehr Transparenz entlang der Lieferkette verpflichtet, wird von der Mehrheit deutscher Krankenhäuser und Unternehmen aus dem Gesundheitswesen positiv bewertet.
Einrichtungen und Organisationen der Branche mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland, die zurzeit in der entscheidenden Umsetzungsphase sind, investieren dabei am stärksten in die Einführung von IT-Systemen, Datenmanagement und rechtliche Beratungen zu Lieferantenverträgen.
Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 3.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen osapiens Services GmbH in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt. Dabei sehen 25% der befragen Krankenhäuser und Unternehmen aus dem Gesundheitswesen in der Umsetzung des Gesetzes die Chance eines Reputationsgewinns für das eigene Unternehmen, für 23% spielt die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen die wichtigste Rolle und 17% nennen primär die erhöhte Kooperation in der Branche entlang der Lieferkette als entscheidenden Vorteil. „Auch wenn ein Großteil der von uns befragten Krankenhäuser und weitere Einrichtungen der Branche insgesamt das LkSG positiv bewerten, stehen sie mit der innerbetrieblichen Umsetzung doch vor enormen Herausforderungen. Um hier zukünftig mit konkreten Handlungsempfehlungen und bedarfsgerechten Angeboten unterstützen zu können, wollten wir wissen, wie sie Chancen und Risiken, vor allem aber die Herausforderungen bewerten“, sagt Alberto Zamora, CEO und Mitgründer von osapiens.
Eine rein manuelle Bearbeitung von Informationen und Daten zur Einhaltung der Vorschriften des LkSG [ist im Gesundheitswesen] nicht zu bewältigen
Alberto Zamora
Befragt wurden die Einrichtungen und Unternehmen in erster Linie nach ihrer Risikoeinschätzung in Bezug auf das eigene Unternehmen und unmittelbare Lieferanten, nach einem bereits bestehenden oder geplanten Beschwerdemanagement, nach geeigneten Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Verstöße, nach geplanten Formen der Berichterstattung, sowie nach einer Einschätzung zu geplanten Aufwänden und Budgets zur fortlaufenden Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Auch wenn einige der befragten Krankenhäuser und Unternehmen der Branche bereits mitten in der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sind, muss beim Großteil der Betroffenen noch ein Bewusstsein bezüglich der hiermit verbundenen Herausforderungen geschaffen werden. Denn trotz der Erkenntnis, dass der Einsatz digitaler Technologien und damit die Automatisierung relevanter Lieferkettenprozesse für die Umsetzung des LkSG äußerst hilfreich sind, geben über die Hälfte (52%) der befragten Krankenhäuser und Unternehmen des Gesundheitswesens an, keinerlei Software zu nutzen.
„Auch wenn das Gesundheitswesen im Durchschnitt 21% weniger Zulieferer hat als der branchenübergreifende Standard in unserer Umfrage, ist eine rein manuelle Bearbeitung von Informationen und Daten zur Einhaltung der Vorschriften des LkSG nicht zu bewältigen. Ein Krankenhaus, das „nur“ 500 Lieferanten hat, kann individuelle Risikoanalysen und kontinuierliche Berichterstattung allein softwaregestützt umsetzen“, sagt Alberto Zamora. „Wir arbeiten bereits seit 2021 mit ausgewählten Kunden und der renommierten Anwaltskanzlei GvW Graf von Westphalen an einer speziell auf die Anforderungen des LkSG zugeschnittenen Softwarelösung.“
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird die Bundesregierung ab Januar 2023 Unternehmen gesetzlich verpflichten, Transparenz in ihre Lieferketten zu bringen und beispielsweise durch individuelle Risikoanalyse und umfangreiche Dokumentationspflichten, ihren Teil zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und zur Einhaltung des Umweltschutzes entlang der Lieferkette beizutragen. Zunächst sind hiervon ab 2023 nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betroffen. Ab 2024 müssen auch Unternehmen mit mehr 1.000 Mitarbeitern einem umfangreichen Pflichtenkatalog nachkommen. Vor allem im Hinblick auf den bereits im Februar 2022 durch die EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu einer EU-Lieferketten-Richtlinie (EU-LkRL-E), sind bis 2024 auch auf europäischer Ebene weitere Verschärfungen in puncto Monitoring von Lieferketten zu erwarten, so dass auch Krankenhäuser und Unternehmen aus der Gesundheitsbranche jetzt geeignete Maßnahmen planen und ergreifen müssen.
Quelle: osapiens
16.08.2022