IT-Unternehmen verbessern Interoperabilität
Der Bundesverband Gesundheits IT – bvitg e. V. kündigt die neue Schnittstelle BVITG-transfer als praxiserprobten Standard für den Datenaustausch zwischen den Arzt-Informationssystemen an. Die im Verband organisierten Software-Hersteller unterstützen seit Jahren nachhaltig Projekte zur Interoperabilität im Gesundheitswesen.
Auf Grund des zu erwartenden zunehmenden Datenaustauschs unterschiedlichster Anwendungen gehen sie nun den nächsten Schritt und fassen die vorhandenen, marktbewährten Standards in einer einheitlichen bvitg-Schnittstelle für Datenportabilität zusammen. Diese wird dann nicht nur den Im- und Export von Daten verschiedener Arztinformationssysteme bei Systemwechseln weiter erleichtern, sondern auch den Transfer von Medikationsdaten bspw. für übergreifende Prüfungen zur Arzneimittel-Therapiesicherheit sicherstellen.
Nicht erst mit dem zu erwartenden eHealth-Gesetz, welches Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im November diesen Jahres vorlegen will, ist die Frage der Interoperabilität unterschiedlichster IT-Systeme und Anwendungen ein Thema. Insbesondere mit dem Aufbau der einheitlichen Telematik-Infrastruktur werden geeignete und erprobte Standards umso wichtiger. Ein Beispiel hierfür ist der vom Verband bereits vor Jahren entwickelte VHitG-Arztbrief, der sich mittlerweile als Arztbrief 2014 zum „Goldstandard“ für sektorenübergreifende Interoperabilität etabliert hat. Zu dieser Verantwortung bekennen sich die Software-Anbieter und Mitgliedsunternehmen im Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. seit langem und werden ihre Standards um den neuen Industriestandard „BVITG-transfer“ ergänzen, der die Datenportierung beim Wechsel von einem Praxis-Softwaresystem zum anderen noch komfortabler löst als bisher.
„Die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, dazu gehören zum Beispiel auch die relevanten Archivierungsvorschriften für Patienten- und Behandlungsdaten, ist für unsere Kunden von elementarer Bedeutung. Dafür bieten wir nicht nur entsprechende Lösungen in den eigenen Systemen, sondern unterstützen sowohl Schnittstellen zum Datenaustausch mit anderen Arztinformationssystemen, als auch Schnittstellenstandards für den Systemwechsel“, so Uwe Eibich, stellvertretender Vorsitzender beim bvitg.
Der Markt der Praxissoftware ist seit Jahren in Bewegung und es herrscht ein starker Wettbewerb unter den mehr als 100 Anbietern. Dies wird allein schon deutlich, wenn man die regelmäßig erscheinenden Statistiken der KBV zu den Installationen von Praxisverwaltungssystemen aufmerksam verfolgt. Die mit einem Umstieg auf eine andere Praxissoftware verbundene Aufgabe der Bestandsdatenmigration ist daher seit langem Alltag für die Software-Häuser im bvitg.
Ein vollständiger Datentransfer umfasst neben den reinen Abrechnungsdaten auch die Patientenkartei einschließlich medizinischer Dokumentationen sowie eine Vielzahl von programmbezogenen Daten der Praxen wie z. B: Hausapotheken, eigene Diagnoselisten, Dokumentationsbausteine etc. Hierzu zählen unter anderem auch Daten aus Korrespondenz, Bildarchiven, Terminsystemen und vieles mehr. Dabei erfüllen die Systemhäuser seit langem die Forderungen der Anwender nach einer möglichst vollständigen Übernahme ihrer Patientendaten in das neue System. Der bvitg geht nach Einschätzungen seiner Mitgliedsunternehmen von jährlich mehr als 5.000 Systemwechslern mit einem nahezu vollständigen Datentransfer aus; hier hat sich im Wettbewerb um die beste Datenkonvertierung bereits ein Industriestandard etabliert.
„Während die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) definierte BDT-Schnittstelle allein rudimentäre Datenauszüge gesetzlich versicherter Patienten zu ermöglichen versucht, hat die Software-Industrie seit langem weit umfangreichere Lösungen - weit über die GKV-Daten hinaus - geschaffen und erfolgreich im täglichen Einsatz“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, „da wundert es viele Ärzte und Software-Anbieter schon sehr, wenn aktuell ebenso widersprüchliche wie unzutreffende Nachrichten zu den Themen der Interoperabilität und Datenportabilität die Runde machen.“
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einführung von digitaler Unterstützung im Gesundheitswesen wird der Verband für die im Praxisumfeld genutzten Systeme eine herstellerunabhängige, systemübergreifende Datenkonvertierungsbeschreibung für Praxissoftware schaffen. Die aktuelle Version, welche in Kürze unter dem Namen BVITG-transfer veröffentlicht wird, steht künftig jedem Software-Anbieter und jedem Praxisinhaber zur Verfügung.
„Die Modernisierung dieser Schnittstelle unter dem Namen „BVITG-transfer“ ist die konsequente Weiterentwicklung unserer bvitg-Standards und zählt auch, wie der bereits tausendfach erprobte VHitG-Arztbrief, zu den wegweisenden interoperablen Standards für das deutsche Gesundheitswesen. Mit unseren Standards und der Expertise unserer Mitgliedsunternehmen garantieren wir die praxisgerechte Umsetzung neuer ärztlicher Mehrwertdienste auf der kommenden Telematik-Infrastruktur“, so Matthias Meierhofer, Vorsitzender des Bundesverbands Gesundheits-IT.
Quelle: Pressemitteilung bvitg e. V.
15.10.2014