Evidenzbasierte Leitlinie: Palliativmedizinische Versorgung Krebskranker

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat im Mai 2015 die erste S3-Leitlinie zur palliativmedizinischen Versorgung von erwachsenen Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung vorgelegt. Die Leitlinie entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und konzentriert sich zunächst auf die Themenbereiche Atemnot, Schmerz, Obstipation, Depression, Kommunikation, Sterbephase und Versorgungsstrukturen.

Die neuen Leitlinien sollen die Versorgungsstruktur verbessern.
Die neuen Leitlinien sollen die Versorgungsstruktur verbessern.
Quelle: panthermedia.net/Mandy Godbehear

Kaum ein anderer Bereich des Gesundheitssystems hat in den letzten Jahren eine derart rasante Entwicklung erlebt wie die Palliativ- und Hospizversorgung. Sie verfolgt das Ziel, die Lebensqualität von lebensbedrohlich Erkrankten und ihren Angehörigen möglichst zu verbessern oder zu erhalten. Entscheidend dabei ist ein Behandlungsansatz, der die körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt.

„Die neue Leitlinie befasst sich mit den Grundprinzipien der palliativmedizinischen Versorgung, die in organspezifischen Leitlinien oft nicht ausführlich genug behandelt werden können. Sie formuliert systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen auf der Basis der bestmöglichen wissenschaftlichen Nachweise“, sagt Professor Claudia Bausewein, Palliativmedizinerin am Klinikum der Universität München-Großhadern und mitverantwortlich für die Koordination der Leitlinienentwicklung. Die Leitlinie enthält unter anderem Empfehlungen für Versorgungsstrukturen, die eine frühzeitige palliativmedizinische Behandlung der Betroffenen ermöglichen. Häufige Symptome sollten nach dem aktuellen Wissensstand behandelt werden, betont Professor Raymond Voltz von der Uniklinik Köln, ebenfalls Leitlinienkoordinator. Wichtig sei auch eine angemessene Kommunikation mit Patienten und Angehörigen, etwa, um die Therapieziele gemeinsam festzulegen. In der Leitlinie finden sich außerdem Empfehlungen für eine optimale Betreuung in der Sterbephase.

Die Öffentlichkeit ist interessiert

Von einem großen öffentlichen Interesse an einer besseren Palliativversorgung schwerkranker Menschen zeugen die gegenwärtigen Pläne der Bundesregierung für ein Palliativ- und Hospizgesetz und auch die kürzlich erschienene Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. „Durch die erarbeitete Leitlinie haben wir jetzt erstmals eine Grundlage für eine evidenzbasierte Diskussion über mögliche Verbesserungen für schwer- und schwerstkranke Krebspatienten geschaffen“, sagt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, die 2008 das Leitlinienprogramm Onkologie gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften auf den Weg gebracht hat und dieses seitdem finanziert.

„Ich freue mich sehr, dass die Onkologie für die palliativmedizinische Leitlinie Impulsgeber und Schrittmacher war. Anders als noch vor wenigen Jahren sind mittlerweile viele Aspekte der Palliativmedizin gut durch Studien untersucht. Die Leitlinie ist wichtig, um Nihilismus, Angst und Verzweiflung am Lebensende tragfähige Behandlungsangebote entgegenzusetzen. Einige der Empfehlungen, etwa im Zusammenhang mit palliativmedizinischen Versorgungstrukturen, lassen sich möglicherweise auch auf Gebiete außerhalb der Onkologie übertragen“, ergänzt Professor Florian Lordick aus Leipzig, Vorstandsmitglied der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin der DKG.

Die Leitliniengruppe plant, in einem zweiten Modul der S3-Leitlinie acht weitere palliativmedizinische Themen zu behandeln. Dazu zählen die Maligne Intestinale Obstruktion (MIO), Übelkeit/Erbrechen, Schlafstörungen/Nächtliche Unruhe, Wundpflege, chronische Müdigkeit, Angst, Therapiezielfindung und der Umgang mit dem Wunsch, zu sterben.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.

12.05.2015

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