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Von links: ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers, Kai-Roland Heidenreich, Erster Vorsitzender der DCFH – Deutsche CF-Hilfe, Unterstützung für Menschen mit Mukoviszidose und Stephan Pohlkamp, Referent im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildquelle: ZTG.NRW/YouTube

News • Digitalisierung

eHealth-Fachkongress zu Chancen des Telemonitoring

Auf dem Fachkongress „eHealth.NRW – Das digitale Gesundheitswesen“ stand die aktuelle Debatte um die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Fokus.

Der von der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltete digitale Kongress widmete sich unter anderem dem Thema Telemonitoring sowie dem elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR).

Richtig positive Effekte wird man erst dann erzielen können, wenn Telemonitoring Bestandteil eines intersektoralen und interdisziplinären therapeutischen Ansatzes werden kann

Rainer Beckers

Mit einer flammenden Rede machte sich Kai-Roland Heidenreich, Erster Vorsitzender der DCFH – Deutsche CF-Hilfe, Unterstützung für Menschen mit Mukoviszidose e. V., für das Telemonitoring stark, indem er verdeutlichte, wie nützlich der Einsatz dieser Technik für die Behandlung von Patienten mit Mukoviszidose sein kann. Die Expertise aus der Ferne sei von großer Bedeutung, nicht nur, um Kosten bei der Medikation einzusparen, sondern auch, um maßgeschneidert individuell abzuklären, welche Dosis pro Patienten benötigt werde, so Heidenreich. So könnten jährlich Millionen Euro eingespart werden. Doch wie kann es gelingen, die Hürden, die Telemonitoring auf dem Weg in die Regelversorgung noch immer zu nehmen hat, zu bewältigen? Dieser Frage widmete sich ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers im Anschluss. Für ihn steht fest: „Vertrauen schaffen und gemeinsam an der Implementierung von Telemonitoring im Versorgungsalltag in regionalen Netzwerken arbeiten, das ist das Ziel.“ Und weiter: „Gute Distanzmedizin braucht Nähe. Flächendeckende Telemedizin erreicht man nur, wenn man sich kennt. Umso wichtiger ist es, dass Prozesse miteinander abgestimmt werden. Richtig positive Effekte wird man erst dann erzielen können, wenn Telemonitoring Bestandteil eines intersektoralen und interdisziplinären therapeutischen Ansatzes werden kann. In NRW haben wir dafür die besten Voraussetzungen“. Dass Telemonitoring noch einen weiten Weg vor sich hat, darüber waren sich alle, die an der anschließenden Diskussionsrunde teilnahmen, einig. Der Prozess habe durch Corona erst begonnen, stärker wahrgenommen zu werden. Nun sei es an der Zeit, die nötigen Impulse zu setzen und offene Fragen zu beantworten. Dabei gebe es vor allem in der praktischen Umsetzung noch viel zu tun, so Beckers.

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Artikel • Telekonsile gehen in NRW in die Pilotphase

Virtueller Testlauf mit Potenzial

Medizinische Expertise standortunabhängig verfügbar machen – das ist der Grundgedanke des Virtuellen Krankenhauses (VKh) NRW. So kann etwa bei einem komplexen Fall ein Spezialist einbezogen werden, der die Fallakte sichtet und per Telekonsil sein Fachwissen beisteuert. Seit Kurzem läuft die Pilotphase des Projekts, in der finalen Version soll es landesweit verfügbar sein.

Damit telemedizinische Anwendungen flächendeckend genutzt werden können, ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Stephan Pohlkamp, Referent im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gab deshalb einen Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklungen zum elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Nicht nur die Praxen niedergelassener Ärzte sowie Psychotherapeuten sollen an die TI angeschlossen werden, sondern neben Kliniken und Apotheken auch die Gesundheitsfachberufe. Dafür brauchen Mitglieder dieser Berufsgruppe sowohl die „Secure Module Card – Betriebsstätte“ (SMC-B), auch elektronischer Praxisausweis genannt, als auch den persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für alle nicht verkammerten Berufe werde künftig das eGBR mit Sitz in Münster als gemeinsame Stelle aller Länder bundesweit diese Dokumente ausstellen, sagte Pohlkamp. Der Aufbau laufe derzeit bereits auf Hochtouren. „Im Herbst soll das eGBR voraussichtlich den Pilotbetrieb aufnehmen, zunächst für die drei Start-Berufsgruppen Pflege, Hebammen und Physiotherapie. Der Start des Regelbetriebs ist für Anfang 2022 avisiert“, sagte Pohlkamp. „Wir achten darauf, dass das Antragsverfahren für die Antragsstellerinnen und Antragssteller möglichst einfach und transparent zu handhaben ist. Es wird voll digital laufen“.


Quelle: ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin

18.09.2021

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