„Diabetiker tappen künftig im Dunkeln“

Mit Besorgnis hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) reagiert, die Kassenerstattung von Blutzuckertest-streifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker weitgehend zu streichen. Hunderttausende gesetzlich krankenversicherte Diabetiker seien von dieser Rationierung betroffen.

Photo: „Diabetiker tappen künftig im Dunkeln“

Ihnen werde das wichtigste Instrument zum Selbstmanagement ihrer Erkrankung aus der Hand genommen, beklagte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger heute (17.3.) in Berlin. Der Verband appel-liert an das Bundesgesundheitsministerium, die Entscheidung des G-BA wegen gravierender Fehler in der Beratung zu kippen.

Der VDGH kritisierte, dass sowohl der G-BA als auch das von ihm beauftragte Institut für Qua-lität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Besonderheiten der Blut-zuckerselbstmessung in ihren Bewertungsverfahren nicht Rechnung getragen hätten. Ein Blut-zuckerteststreifen sei kein Arzneimittel, sondern ein diagnostisches Instrument, das die Grund-lage für die Therapie liefere. Der G-BA habe dies ignoriert und die Beratung wider besseres Wissen nach den Arzneimittelregeln vollzogen. Die rechtlich und methodisch nicht korrekte Prü-fung hatte der VDGH bereits frühzeitig in seinen Stellungnahmen angesprochen und durch ent-sprechende Gutachten untermauert.

Nicht ausreichend gewürdigt hätten G-BA und IQWiG den eigentlichen Nutzen der Blutzucker-selbstmessung. „Der Patient kann ohne Blutzuckerselbstkontrolle nicht mehr überprüfen, ob er seinen Lebensstil gesundheitlich optimieren muss und ob beispielsweise Diäten oder Bewe-gungsprogramme den gewünschten Erfolg bringen. Er tappt also im Dunkeln. Dem behan-delnden Arzt fehlt ohne die Testergebnisse eine wichtige Grundlage zur Therapieanpassung“, betonte Walger.

Auch für die Schulung der Patienten hätte der Beschluss Auswirkungen: So würden zukünftig Diabetiker im Rahmen strukturierter Schulungs- und Behandlungsprogramme keine Teststreifen mehr erhalten, obwohl die evaluierten und zertifizierten Programme dies für nicht insulinbehan-delte Typ-2-Diabetiker vorsehen.
„Die vom G-BA beschriebenen Ausnahmeregelungen sind zudem unzureichend“, so Walger. Obwohl das gültige Fahrerlaubnisrecht vorsieht, dass Berufskraftfahrer bei entsprechender Me-dikation (Sulfonylharnstoffe, Glinide) regelmäßig ihren Blutzucker testen müssen, wurden diese in den Ausnahmen nicht genannt. Gleiche Sicherheitsrisiken bestünden auch für jeden anderen Kraftfahrer mit vergleichbarer Medikation.

„Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesgesundheitsministerium. Wir erwarten, dass sich das Ministerium den Argumenten des VDGH nicht verschließt und als Rechtsaufsicht den Beschluss zurückweist“, so Walger.
Der VDGH weist darauf hin, dass der Beschluss erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundes-gesundheitsministerium in Kraft treten kann. Von der Umsetzung des G-BA-Beschlusses wären dann nur die nicht insulinpflichtigen Diabetiker betroffen. Die Bedeutung der Blutzuckerselbst-messung bei insulinpflichtigen Diabetikern wird vom G-BA nicht in Zweifel gezogen.

 

Bildquelle: pixelio / Hans-Peter Häge

18.03.2011

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