Aktualisierung des Leitfadens für die Organspende

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News • Richtlinien und Gesetzgebung

Aktualisierung des Leitfadens für die Organspende

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat eine Aktualisierung der Verfahrensanweisungen und des Leitfadens für die Organspende veröffentlicht.

An der Gemeinschaftsaufgabe Organspende beteiligen sich in Deutschland rund 1.200 Entnahmekrankenhäuser, in denen fast 1.500 Transplantationsbeauftragte tätig sind, sowie 46 Transplantationszentren. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert den reibungslosen Ablauf aller zugehörigen Prozesse.

Laut § 11 des Transplantationsgesetzes gehört es zu den gesetzlichen Pflichten der DSO als bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende, für den Ablauf einer Organspende Verfahrensanweisungen zu erstellen. Diese sind rechtlich bindend für alle Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren, die Vermittlungsstelle Eurotransplant sowie auch für die DSO selbst mit ihren Koordinatorinnen und Koordinatoren, die bundesweit die Kliniken unterstützen. Ziel ist es, die größte Sicherheit und Qualität in allen Phasen des Organspendeprozesses bis zur Transplantation der entnommenen Organe zu gewährleisten.

Während die Verfahrensanweisungen sich in ihrer Gliederung eng an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, rückt beim Leitfaden für die Organspende, den die DSO auf dieser Grundlage zusätzlich als Unterstützung für die Krankenhäuser anbietet, der schrittweise Ablauf der Organspende in den Mittelpunkt. Der Leitfaden enthält für die Klinikmitarbeiter, insbesondere die Transplantationsbeauftragten, wichtige Informationen über den Organspendeprozess – von den Voraussetzungen einer postmortalen Organspende über die Feststellung des Todes nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall (IHA), die organprotektiven Intensivmaßnahmen, die Spendercharakterisierung bis zur Entnahme und Qualitätssicherung.

Überarbeitung aufgrund neuer Gesetzgebungen

Bei der Erstellung der Verfahrensanweisungen ist die DSO verpflichtet, alle gesetzlichen Regelungen und geltenden Richtlinien zu beachten. Daher findet eine regelmäßige Überarbeitung statt sowie nachfolgend auch eine Aktualisierung des Leitfadens für die Organspende für die praktische Umsetzung.

Die aktuellen Anpassungen beider Publikationen sind maßgeblich geprägt durch zwei neue Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK): die Richtlinie Spendererkennung, die seit dem 1. September 2020 gilt, sowie die Richtlinie Empfängerschutz, die zum 16. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Zudem sind die Aktualisierungen des Transplantationsgesetzes, zuletzt durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) aus dem Juli 2021 berücksichtigt.

Im Rahmen der Überarbeitung fand zudem eine Angleichung der Nomenklatur im Organspendeprozess statt. Hierbei hat sich die DSO an der Richtlinie Spendererkennung sowie an den Terminologien anderer deutschsprachiger Länder (Österreich, Schweiz) und der Weltgesundheitsorganisation orientiert. Im Ergebnis wurde die Ablaufgrafik zur Organspende ebenfalls überarbeitet.

Ausgewählte Neuerungen der 6. Auflage der Verfahrensanweisungen

Die Angleichung an andere in Europa und international verwendeten Termini führte zu folgenden Begrifflichkeiten bezüglich derjenigen Patienten, die auf der Intensivstation der Entnahmekrankenhäuser für eine Organspende in Frage kommen:

  • Potenzieller Spender: Es liegt eine schwere Hirnschädigung vor, der IHA steht unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet. Zudem ist kein Widerspruch zur Organspende bekannt.
  • Qualifizierter Spender: Der IHA wurde festgestellt.
  • Meldepflichtiger Spender: Der IHA wurde festgestellt, es ist kein Widerspruch bekannt.
  • Realisierter Spender: Die Organentnahme ist erfolgt.

Auch die neue BÄK-Richtlinie Empfängerschutz brachte einige Anpassungen der Verfahrensanweisungen mit sich. Beispielsweise können mittlerweile maschinengestützte Konservierungsverfahren (Maschinenperfusion) zum Einsatz kommen, wenn sie zugelassen sind und ihre Verwendung in den organbezogenen Richtlinien der BÄK erwähnt wird. Entsprechend konservierte Organe dürfen während des Transportes längeren Transport- und Ischämiezeiten ausgesetzt sein.

Wichtige Neuheiten im Leitfaden für die Organspende

Bei der Aktualisierung des Leitfadens wurden nicht nur die Inhalte und zugehörigen Formulare an die überarbeiteten Verfahrensanweisungen angepasst. Die größte Veränderung ist sein höherer Nutzwert aufgrund seiner digitalen Umsetzung: Die neue Ausgabe – und jede nachfolgende – wird nur noch ausschließlich online verfügbar sein.

„Dies ermöglicht ein weitaus flexibleres und nutzerfreundlicheres Unterstützungsangebot für unsere Partner in den Kliniken“, erklärt Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO. „So können wir jederzeit schnell und umfassend auf Veränderungen reagieren, die für den Organspendeprozess relevant sind. Gleichzeitig erlaubt uns die Digitalisierung des Leitfadens, dass wir weiterführende Informationen nach Bedarf einfügen können, beispielsweise Bilder, Videos und Verlinkungen.“ Deutlich wird dies insbesondere an der neuen interaktiven Grafik zum Ablauf einer Organspende, die zahlreiche vertiefende Hinweise bietet. Darüber hinaus lassen sich die Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche entsprechend der beteiligten Organisationen optisch auf einen Blick hervorheben.

Es wurden nicht nur alle Kapitel des Leitfadens inhaltlich aktualisiert, ergänzt und erweitert, sondern es wurde auch ein komplett neues Kapitel „Spenderidentifizierung“ hinzugefügt. Damit wird der außerordentlichen Bedeutung der Spendererkennung als entscheidender Schritt im gesamten Organspendeprozess Rechnung getragen. Hintergrund ist die BÄK-Richtlinie Spendererkennung, die der Leitfaden praxisnah aufgreift, z.B. bezüglich des nun früher stattfindenden Angehörigengesprächs oder Umgangs mit Patientenverfügungen im Sinne der Patientenautonomie. Ein weiterer Fokus liegt auf der Spendereignung, die gerade durch die SARS-CoV-2-Pandemie größere Aufmerksamkeit erhielt. Auch hier gibt der Leitfaden konkrete Unterstützung, was im Akutstadium der Infektion zu tun ist, bei Zustand nach Infektion sowie nach einer COVID-19-Impfung.

Die BÄK-Richtlinie Spendererkennung erlaubt das frühzeitige Gespräch mit den Angehörigen, wenn der IHA unmittelbar bevorsteht oder als bereits eingetreten vermutet wird. Für diese Situation, die Entscheidungsbegleitung im Angehörigengespräch, entwickelte die DSO ein weiterführendes Kommunikationskonzept für Ärzte, das auf die Bedürfnisse der Angehörigen ausgerichtet ist und gleichzeitig den Patientenwillen in den Blickpunkt rückt.

Eingang in den neuen Leitfaden fand auch Artikel 15d Nr. 4 des GVWG, der sich auf die bundesweite Einführung eines neurologisch-neurochirurgischen Konsiliardienstes bezieht. Mit diesem Rufbereitschaftsdienst wird sicherstellt, dass auf Anfrage eines Entnahmekrankenhauses, das über keine für die IHA-Feststellung qualifizierten Ärzte verfügt, regional und flächendeckend jederzeit entsprechende Ärzte zur Verfügung stehen. Die Organisation dieses Dienstes obliegt nun der DSO, die bereits bisher bei Bedarf entsprechende Konsiliarärztinnen und -ärzte an die Kliniken vermittelt hat.

Weitere Informationen zu den Aktualisierungen sowie die Links zu den Verfahrensanweisungen und zum Leitfaden für die Organspende finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

19.10.2021

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