Zwischenfälle in der Anästhesie verhindern

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten unterstützen das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung, die Patientenrechte zu stärken. Im Rahmen ihrer 58. Jahrestagung machte die Fachgesellschaft deutlich, dass sie es für wichtig hält, Patienten nach einem fehlerhaften Eingriff unbürokratisch und schnell zu ihrem Recht zu verhelfen.

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In Deutschland behandeln Ärzte jährlich 17 Millionen Patienten im Krankenhaus. In fünf bis zehn Prozent der Fälle kommt es dabei behandlungsbedingt zu unerwünschten Ereignissen. In Deutschland existieren seit den 70iger Jahren des vorigen Jahrhunderts ärztliche Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, deren Aufgabe es ist, den Einzelfall zu untersuchen, die Ursache für einen Patientenschaden festzustellen und gegebenenfalls zur schnellen Regulierung des Schadens beizutragen. Die Veröffentlichungen der Analysen der Schadensfälle helfen dabei, künftig Fehler zu vermeiden.

In mehr als 90 Prozent der Fälle verhindern Schlichtungsstellen, dass Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten vor Gericht enden. „In den meisten Fällen beanstanden Patienten die Durchführung von Operationen“, berichtet Professor Dr. med. Walter Schaffartzik, Mitglied des Präsidiums der DGAI und Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Hannover. Dabei kamen bei circa 2500 Entscheidungen pro Jahr die meisten Fälle aus dem Bereich der Chirurgie. Etwa 100 Anträge werden aus dem Gebiet der Anästhesiologie und Intensivmedizin entschieden.

In etwa 70 Prozent aller bearbeiteten Fälle kommen die Gutachter der Schlichtungsstelle zu dem Schluss, dass kein ärztlicher Fehler vorliegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland der Patient dem Arzt nachweisen muss, dass dieser einen Fehler begangen hat und dieser Fehler den beklagten Schaden verursacht hat. Das ist für den Patienten manchmal nicht einfach. „DGAI und BDA fordern daher, dass Patienten in solchen Fällen mehr Rechte bekommen“, so Professor Dr. Dr. h. c. Hugo Van Aken, Generalsekretär der DGAI.

„Das angekündigte Patientenrechtegesetz könnte diese Situation ändern“, so Professor Van Aken. Danach sollen Betroffene bei Behandlungsfehlern künftig schneller zu ihrem Recht kommen. Daher unterstützen DGAI und BDA weitestgehend das am 22. März 2011 von den Bundesministerien der Justiz und für Gesundheit sowie vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) veröffentlichte Grundlagenpapier.

Die Analyse der verschiedenen Schadensfälle durch die Schlichtungsstellen auf der Basis ihres MERS (Medical Error Reporting System) hilft darüber hinaus, die Patientensicherheit weiter zu verbessern. „Die Fälle werden dokumentiert und oft auch öffentlich besprochen, um Kollegen flächendeckend über Risiken und Gefahren zu informieren“, betont Professor Schaffartzik.

Das anonyme Fehlermeldesystem CIRS-AINS sei ein weiterer wichtiger Baustein, die Patientensicherheit zu verbessern, erläutert Professor Van Aken, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Münster. Bisher nehmen 47 Kliniken in Deutschland an CIRS-AINS teil und mehr als 1600 Berichte stehen allen Nutzern für ihre Recherche zur Verfügung. „Es ist wichtig, dass wir ein solches zentrales, deutschlandweites Fehlermeldesystem haben“, meint Van Aken. Auch Zöller verweist in seinem Papier auf CIRS als effektive Behandlungsfehler- und Schadensprophylaxe sowie zur Qualitätssicherung.
 

 

 

Bildquelle: pixelio.de/ Thorben Wengert

08.06.2011

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