News • Arbeitstagung NeuroIntensivMedizin

Ungehinderter Wissenstransfer gerade in Corona-Zeiten essenziell

Die ANIM 2021, der hochkarätige Expertenaustausch der Arbeitstagung NeuroIntensivMedizin, ging vom 21. bis 23. Januar 2021 erfolgreich über die Bildschirme der knapp 1.000 Teilnehmer: Ärzte, Wissenschaftler, Pflegekräfte und Therapeuten nutzten das vielfältige Kongressprogramm für ein weitreichendes Update der NeuroIntensivmedizin, Neurologie und Neurochirurgie. Kongresspräsident Prof. Dr. med. Eberhard Uhl, Gießen, betonte die hochaktuelle Relevanz der Veranstaltung: „Es ist deutlich geworden, wie wichtig es für uns als Mediziner ist, dass die erfolgreiche Betreuung und Therapie unserer Patienten auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und wie entscheidend der rasche und ungehinderte Austausch dieses Wissens zwischen Wissenschaftlern und Ärzten ist.“

Neben den aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie ging es um ein breites Spektrum an Themen aus dem neurointensivmedizinischen Bereich der wichtigsten Krankheitsbilder. Neue Erkenntnisse gab es zum Beispiel in Sitzungen zum zerebellären Notfall unter Leitung von Prof. Dr. Julian Bösel, Kassel, und Prof. Dr. Hagen Huttner, Erlangen, sowie zum Schädel-Hirn-Trauma im demographischen Wandel. Inwiefern das SHT von der Ausnahme zum Regelfall wird, beschrieb Dr. med. Alexander Younsi, Heidelberg, angesichts des seit Jahren steigenden Anteils von Älteren in der Bevölkerung. Bei den über 65-jährigen SHT-Patienten ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.

Auch die Ursachen haben sich gewandelt. Stellte noch vor 30 Jahren der Verkehrsunfall die häufigste Ursache für ein Schädel-Hirn-Trauma mit tödlichen Folgen dar, sind es heute überwiegend häusliche Stürze, die zu Verletzungen führen. Zugleich bringe die Behandlung beim älteren oder gebrechlichen, häufig vorerkrankten Patienten neue Herausforderungen mit sich. Die Einnahme von Blutverdünnern erhöhe die Inzidenz für Blutungen und so auch bei leichten SHT das Risiko, zu versterben. Vorerkrankungen verschlechtern das Behandlungsergebnis und machten häufiger erneute Eingriffe binnen 30 Tagen notwendig. Fazit: Beim älteren Patienten müsse die Behandlung angepasst werden.  

Wenn Ärzte Fehler machen – Fehlerkultur

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Über den Unterschied von Leitlinie und Standard sprach Prof. Dr. Georg Gahn.
Quelle: Conventus/K.Aldenhoff

Ein weiteres Kongress-Highlight war das wissenschaftliche Symposium „Fehlerkultur“ unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Georg Gahn, Karlsruhe, und Prof. Dr. Wolfgang Müllges, Würzburg. Wer etwas über den bedeutungsvollen Unterschied von Leitlinie und Standard erfahren wollte, wurde in Prof. Gahns Vortrag „Über das Unselige der S1-Leitlinien“ rundum informiert. Stellten Leitlinien eine fachliche Hilfestellung für Ärzte ohne Rechtsverbindlichkeit dar, so repräsentiere der Standard den jeweiligen Erkenntnisstand und den Stand der ärztlichen Erfahrung, um das Behandlungsziel zu erreichen. Komme es jedoch zu einem Arzthaftungsprozess, so erfordere die Feststellung des medizinischen Standards mehr als den einfachen Vergleich einer Behandlung mit den Vorgaben der Leitlinie. Eindrucksvoll war das Fallbeispiel eines Patienten, der nach Leitlinie als Schlaganfallpatient eingeschätzt und auf einer Stroke Unit hätte überwacht werden müssen, aufgrund fehlender Kapazitäten aber nicht aufgenommen wurde und so ein schwerer Schlaganfall auf einer neurologischen Normalstation einen schicksalhaften Verlauf nahm.

Schon der Titel von Prof. Müllges Präsentation „Wie kann man das Unterlassen einer Reanimation begründen?“ zeigte die Tragweite von Lebensentscheidungen, die dem jeweiligen Patienten angepasst und in großer ärztlicher Verantwortung zu fällen sind. Mit der demographischen Entwicklung stiegen auch die Fälle, bei denen sich Reanimationen an der ethischen Grenze auseinandersetzen müsse. Welche Fallstricke rund um die Reanimation lauern, weshalb auch der Patientenwille ärztliche Entscheidungen nicht in allen Fällen erleichtert und wie ungenau die Kriterien für den Bereich einer Do-not-resuscitate (DNR)-Anordnung, einer sogenannten DNR-Order sind, verdeutlichte der eindrucksvolle Vortrag. Dass bei Schwerstkranken nicht alle technischen Möglichkeiten angewendet werden müssen, ist das Plädoyer von erfahrenen NeuroIntensivmedizinern.

Der „Teledoktor“ – Präklinische Versorgung von Patienten mit SHT und Polytrauma

Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. med. Oliver W. Sakowitz, Ludwigsburg, und Prof. Dr. med. Andreas Unterberg, Heidelberg, wurde ein eigenes Symposium zum Einsatz eines sogenannten „Teledoktors“ durchgeführt. Der Beitrag von Dr. med. Jan Purrucker, Heidelberg, über die fernmedizinische Einbindung von Rettungsmitteln in der akutmedizinischen Versorgung bot einen spannenden Blick in eine vielleicht nicht allzu ferne Zukunft. Der Einsatz eines Telenotarztes (TNA), eventuell auch die präklinische Einbindung eines Telefacharztes könne und solle den Notarzt nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Vor dem Hintergrund der drastisch gestiegenen Zahl von Notfallereignissen in den vergangenen zehn Jahren und zugleich einem Rückgang des Anteils der arztbesetzten Rettungseinsätze wurde ein Telenotarztkonzept entwickelt, welches derzeit schon in einigen Modellregionen in Bayern, in der Region Aachen oder in Mecklenburg-Vorpommern getestet wird.

Vorteile des Konzepts sind die hohe Verfügbarkeit von Fachärzten auch parallel, dezentral und überregional. Inwiefern der Arzt am fernen Bildschirm auch für SHT und Polytrauma eingesetzt werden kann, bleibt die Frage, wenn Manpower, diagnostische Skills und Notfalltechniken am Einsatzort dadurch fehlen, dass der Notarzt nicht mit vor Ort ist. Andererseits könne der Telenotarzt Zeit überbrücken, wenn der Notarzt nicht zeitgleich mit dem RTW eintreffe. Auch konsiliarisch könne der TNA den Kollegen vor Ort unterstützen und die Verfügbarkeit der „Ressource Notarzt“ erhöht werden – bei jenen Einsätzen, bei denen er auch wirklich gebraucht wird.

Präsidentensymposium zur COVID-Pandemie

Hochaktuell war das hochkarätig besetzte Präsidentensymposium zur COVID-Pandemie in medizinischer und politischer Sicht. Aufgrund der Aktualität und der eingreifenden Maßnahmen, die nicht nur den medizinischen Bereich, sondern das gesamte öffentliche Leben in Deutschland betreffen, stellte Kongresspräsident Prof. Dr. Eberhard Uhl die Corona-Pandemie in den Mittelpunkt.

Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Köln, berichtete eindrucksvoll unter dem Thema „Intensivmedizin in der COVID-Pandemie“, welche immense Herausforderung eine bundesweite Registrierung von tagesaktuell freien Intensivbetten während einer sich entwickelnden Pandemie bedeutet und unter welchen Anstrengungen er das DIVI-Intensivbettenregister mit aufgebaut habe. Das weltweit einmalige „Register von Kliniken für Kliniken“ entstand aus eigener Kraft, aus den Fachgesellschaften heraus, mit großem persönlichem Engagement und aus ehrenamtlicher Tätigkeit. 

In enger Zusammenarbeit mit dem RKI wurde es aus einem Register aus Zeiten von H1N1 entwickelt, so dass nun erstmalig eine vollständige Abbildung von Intensivstationen in Deutschland vorliegt – transparent, für alle einsehbar, unabhängig von kommerziellen Interessen. Wo gibt es Intensivbetten? Wie sind sie belegt? Und wie hoch ist die Notfallreserve? Das sind entscheidende Informationen, damit keine Versorgungsengpässe auftreten. Das Monitoring sei inzwischen exzellent, freie Bettplätze auf der Intensivstation mit Technik und Personal zum Zeitpunkt der Meldung jederzeit abrufbar. Als nächster Schritt könnten in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bundesweit Weaning- und Neurorehabetten ausgewiesen werden.

Bei der Präsidiumswahl der DGNI, die im Rahmen der ANIM 2021 durchgeführt wurde, wurde Prof. Dr. med. Julian Bösel, Kassel, zum neuen Präsidenten der Fachgesellschaft gewählt. Die nächste Arbeitstagung NeuroIntensivmedizin findet vom 20.-22. Januar 2022 im Forum Ludwigsburg statt.

23.03.2021

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