Die eigenen Rechte begreifen: Patientin Senta löst zusammen mit Therapeutin...
Die eigenen Rechte begreifen: Patientin Senta löst zusammen mit Therapeutin Susanne Betzler das Quiz zum Thema Kinderrechte im Krankenhaus.

Quelle: Universitätsklinikum Ulm

News • Internationaler Tag der Kinderrechte

Starke Rechte für starke Kinder

Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Ulm (UKU) macht sich für die Rechte von Kindern in Kliniken stark und bekennt sich zur internationalen EACH-Charta (European Association for Children in Hospital).

In zehn Artikeln ist darin festgelegt, welche Voraussetzungen eine Klinik erfüllen muss, um die Rechte von Kindern während der medizinischen Versorgung zu wahren. Zum internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November macht eine Ausstellung in der Universitäts-Kinderklinik und kindgerechtes Kommunikationsmaterial diese Rechte für die Patientinnen und Patienten nachvollziehbar.

Spielen, mit anderen Kindern zusammen sein, das liebste Kuscheltier immer dabeihaben: Kinder haben ganz eigene Bedürfnisse und Wünsche. Um ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden nicht zu beeinträchtigen, haben sie ein Recht darauf, dass ihre Bedürfnisse altersgerecht berücksichtigt werden. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis als Kinderklinik, Bedingungen zu schaffen, in denen sich unsere Patienten wohlfühlen und altersentsprechend ganzheitlich betreut werden können“, erklärt Professor Klaus-Michael Debatin, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Mit dem klaren Bekenntnis zur EACH-Charta verleiht die Kinderklinik diesem Selbstverständnis besonderen Ausdruck.

Bewusstsein schaffen, Ängste nehmen

Im Jahr 1988 haben zwölf internationale Kind- und Krankenhaus-Initiativen zehn Artikel über die Rechte von kranken Kindern und Jugendlichen verfasst. Mit der Gründung des Dachverbandes EACH wurden die Artikel in EACH-Charta benannt und sind inzwischen von führenden Medizin- und Pflegeverbänden anerkannt. Die Artikel der Charta reichen vom Recht auf Privatsphäre, altersgerechter Kommunikation und kindgerechter Umgebung bis zum Recht auf die Begleitung durch eine Bezugsperson.

Die Behandlung oder der längere Aufenthalt in einer Klinik sind ungewohnte Situationen, die bei Kindern oft mit Sorgen und Ängsten verbunden sind. Der psychologische Dienst der Kinderklinik hilft den Patientinnen und Patienten dabei, die Zeit in der Klinik möglichst stressfrei und mit wenigen psychischen Belastungen zu gestalten. Das Thema Kinderrechte ist für das Team deshalb eine Herzensangelegenheit. „Unser Anliegen ist es, den Kindern zu vermitteln, dass wir ihre Bedürfnisse kennen, respektieren und berücksichtigen. So können wir Unsicherheiten und Ängsten entgegenwirken“, erklärt Susanne Betzler, die als systemische Familientherapeutin Kinder und Jugendliche in der Klinik betreut. 

Die Kinderklinik des UKU vertritt ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit. In Diagnostik und Therapie werden auch psychische und soziale Faktoren berücksichtigt. „Diese finden sich auch in der EACH-Charta wieder. Wir wollen bei Kindern und Eltern ein Bewusstsein für diese Rechte schaffen und deren Umsetzung in der Klinik vermitteln“, so Susanne Betzler weiter. Dafür wurden die zehn Kinderrechte bunt illustriert und in einfache Sprache übersetzt. 

Pünktlich zum internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November sind die zehn großformatigen Motive im Foyer der Kinderklinik ausgestellt und so jeder Patientin und jedem Patienten zugänglich. Auf den Stationen und in der Notaufnahme sind die farbenfrohen Bilder künftig ebenfalls zu sehen. Neben diesen visuellen Eindrücken können sich die Kinder auch spielerisch mit ihren persönlichen Rechten auseinandersetzen. Dafür hat Susanne Betzler ein Quiz entwickelt, das die Texte und Motive der Ausstellung aufgreift und die dann richtig zugeordnet werden müssen. Wer seine Rechte gut kennt, findet am Ende auch das Lösungswort.

Im Foyer der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin können sich Patienten und...
Im Foyer der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin können sich Patienten und deren Begleitperson mit den Kinderrechten altersgemäß vertraut machen. Im Bild (v.l.): Therapeutin Susanne Betzler mit Patientin Senta und Mutter Susanne.

Quelle: Universitätsklinikum Ulm

Kommunikationstipps aus der Kitteltasche

Die Aufklärungsarbeit für Kinder und Eltern ist ein wichtiger Baustein. „Darüber hinaus werden die Rechte der Kinder im Klinikalltag gelebt und sind so für die Familien direkt erfahrbar. Kommunikation spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle“, so Professor Carsten Posovszky, der als leitender Oberarzt der Klinik das Projekt mitverantwortet. Pflegern, Ärzten stehen regelmäßig vor der Herausforderung, Kindern und Eltern komplexe Diagnosen zu vermitteln oder Therapien zu erklären. Um diese Situationen im Alltag kindgerecht zu meistern, hat der psychologische Dienst einen Kommunikations-Leitfaden für die Mitarbeitern erarbeitet. 

Diese „Kommunikationstipps aus der Kitteltasche“ sollen Hilfestellungen geben, um auf Basis der Kinderrechte mit Eltern und Kindern zu kommunizieren. Dazu gehören auch Anregungen zur kindgerechten Gesprächsführung in schwierigen und einfachen Situationen. „Alle unsere Mitarbeiter kennen natürlich die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Mit dem Kommunikationsleitfaden möchten wir unser Team dafür im Alltag sensibilisieren und praktische Beispiele geben“, so Professor Posovszky weiter. Die kleine Gedankenstütze passt in jede Kitteltasche richtet sich an Berufsanfängern und erfahrene Klinik-Mitarbeitern gleichermaßen.

Starke Unterstützung für starke Kinder

Vor dem Hintergrund der Diskussion die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, haben sich verschiedene Universitätsklinika unter Beteiligung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKU zu einer Initiative zusammengeschlossen. Ziel ist es, die Kinderrechte stärker in die Behandlung von Kindern in Kliniken einzubringen. Mit dem jetzt initiierten umfassenden Maßnahmenpaket leistet die Ulmer Kinderklinik damit auch Pionierarbeit in Deutschland bei der Anerkennung, Umsetzung und Vermittlung von Kinderrechten in Kliniken. „Ohne die finanzielle Unterstützung der Vereine und Initiativen, die sich seit Jahren für die Kinderklinik engagieren, wäre dieses Projekt allerdings nicht realisierbar gewesen“, so Professor Debatin. 

Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKU bedankt sich bei der Stiftung Valentina (3.000 Euro), dem Förderkreis Tumor und Leukämie (1.500 Euro) sowie dem Förderkreis für Intensivpflegebedürftige Kinder Ulm (2.000 Euro). Einen ganz wesentlichen Beitrag hat auch die Ulmer Kommunikations- und Designagentur Buck et Baumgärtel geleistet und im Rahmen ihres sozialen Engagements das Projekt in diesem Umfang ermöglicht. Die phantasievoll gestalteten Motive wurden von der Ulmer Kommunikationsdesignerin und Illustratorin Adela Knajzl umgesetzt.

Die geltenden Corona-Regelungen in der Kinderklinik stellen für die Umsetzung der Charta aktuell besondere Herausforderungen dar. „Insbesondere was das Besuchsrecht von Geschwistern und Familienangehörigen sowie den Kontakt zu anderen Kindern in der Klinik angeht, müssen die Patienten derzeit natürlich Einschränkungen hinnehmen. Trotzdem suchen und finden wir immer wieder Lösungen den Bedürfnissen der Kinder auch in dieser außergewöhnlichen Situation gerecht zu werden“, erklärt Professor Posovszky. 

Auch die Ausstellungseröffnung fällt kleiner aus als geplant. Für Professor Debatin kein Problem: „An der Relevanz des Themas in der Kinderklinik ändert das nichts. Unsere wichtigste Zielgruppe, die Patienten, können wir durch die Visualisierungen in der Klinik erreichen. Unsere Mitarbeiter leben das Thema jeden Tag aufs Neue.“

Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Der internationale Tag der Kinderrechte der jährlich am 20. November begangen wird, erinnert an diese Übereinkunft und rückt die Rechte der Kinder in das öffentliche Bewusstsein.

Über die EACH-Charta
Die EACH Charta unterstützt und erkennt die Rechte des Kindes an, wie sie in der UN Konvention festgehalten sind. Insbesondere die Forderung, dass bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist (Art. 3). Die EACH Charta bezieht sich außerdem auf den General Comment Nr. 15 (2013) des UN Kinderrechtsrates (UN KRR) über das Recht des Kindes auf das höchst erreichbare Maß an Gesundheit (Art. 24) sowie auf den General Comment Nr. 4 (2003) zur Gesundheit und Entwicklung von Jugendlichen.

Quelle: Universitätsklinikum Ulm

20.11.2020

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