Preisverleihung
DGIM-Kongress-Präsident Prof. Dr. med. C. Sieber (l.) und Prof. Dr. med. M. Middeke, Vorsitzender der Jury und Schriftleiter der DMW (r.) zeichnen Dr. med. P. Heußner, Dr. phil. K. Mehlis und Prof. Dr. med. Dr. phil. E. C. Winkler (v.l.n.r.) aus.
Quelle: DGIM/Dunkel

News • Studien-Kooperation

Entscheidung zur Therapiebegrenzung fällt bei Krebspatienten oft spät

Die Entscheidung zur Therapiebegrenzung ist wichtig, um schwerkranke Patienten ihrem Wunsch gemäß behandeln und eine Übertherapie am Lebensende verhindern zu können. Im Rahmen einer von der Deutschen Krebshilfe geförderten Studie haben Wissenschaftler des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg und des Klinikums der LMU München-Großhadern untersucht, wie oft und wann Onkologen eine solche Therapiebegrenzungsentscheidung (TBE) bei Krebspatienten am Lebensende treffen.

Die Experten plädieren deshalb dafür, eine Therapiebegrenzung frühzeitig zu thematisieren, um den Wünschen der Betroffenen bestmöglich entsprechen zu können. Für den Beitrag „Häufigkeit und Zeitpunkt von Entscheidungen gegen intensivmedizinische Maßnahmen und tumorspezifische Therapien in der universitären Hämatologie und Onkologie“ erhalten die Forscher den diesjährigen DMW Walter Siegenthaler Preis. Die Auszeichnung wurde im Rahmen des 124. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Mannheim verliehen.

Daten von insgesamt 567 Krebspatienten ausgewertet

Für ihre Studie werteten Dr. Katja Mehlis und Ko-Autoren die Daten von insgesamt 567 Krebspatienten aus, die zwischen April und September 2012 stationär in der Medizinischen Klinik III für Hämatologie und Internistische Onkologie am Klinikum der Universität München behandelt wurden. Erstmalig in Deutschland untersuchten die Wissenschaftler, wie häufig und wann eine TBE dem Tod der Patienten vorausging. Darüber hinaus überprüften sie, ob die Entscheidung entsprechend dokumentiert und – wie festgelegt – umgesetzt wurde. Auch die Frage, wie intensiv die Patienten kurz vor ihrem Tod behandelt wurden, war Gegenstand der Untersuchung. Unter TBE fassen die Autoren den Verzicht auf oder die Beendigung von Maßnahmen zusammen, die darauf abzielen, das Leben zu verlängern. Dazu gehören intensivmedizinische Maßnahmen wie etwa eine Reanimation oder Beatmung, eine künstliche Ernährung, die medikamentöse Behandlung von Infektionen, die Gabe von Blutprodukten oder tumorspezifische Therapien. 

Die Auswertung der Daten ergab, dass bei 26 Prozent der 567 Patienten Ärzte eine TBE festgelegt hatten, die auch in 90 Prozent der Fälle schriftlich dokumentiert war. Etwa ein Fünftel davon wurden im Verlauf des stationären Aufenthalts geändert. 82 Prozent der Patienten, für die eine TBE angeordnet wurde, verstarben. Die Erstfestlegung der TBE erfolgte auf den Normalstationen im Median sechs Tage vor dem Tod der Patienten, auf der Palliativstation waren es im Median zehneinhalb Tage. Bei Patienten mit soliden Tumoren beschlossen die Ärzte den Verzicht auf lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen mit 64 Prozent häufiger als das bei hämatologischen Krebspatienten (36 Prozent) der Fall war. Zudem fiel die Entscheidung bei Tumorpatienten mit rund sieben Tagen vor ihrem Tod früher als bei Patienten mit Blutkrebserkrankungen, die nach der Festlegung der TBE nur noch fünf Tage lebten.

TBE früh thematisieren

Die Ergebnisse zeigen, dass die Ärzte bei der Mehrheit der verstorbenen hämatologisch-onkologischen Patienten zwar eine TBE festlegten, diese aber erst in der letzten Lebenswoche erfolgte. „Dies birgt die Gefahr, dass die Zeit bis zum Tod für Gespräche mit dem Patienten, seinen Angehörigen und dem medizinischen Team nicht ausreicht, um eine Versorgung zu gewährleisten, die den Wünschen des Patienten entspricht“, erklären Professor Dr. med. Dr. phil. Eva C. Winkler (NCT Heidelberg) und Dr. med. Pia Heußner (LMU München), Initiatorinnen und Leiterinnen der Studie. „Die Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen sollte daher früh im Verlauf der Erkrankung thematisiert und die Kommunikation darüber therapiebegleitend fortgesetzt werden“, empfehlen die Preisträger. Nur dann könnten Patienten angemessen beraten und der Verzicht auf ungeeignete Maßnahmen individuell festgelegt werden. 


Quelle: Thieme

18.04.2018

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