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Die "erste bundesweite elektronische Gesundheitsakte"? Nicht ganz
Heute stellt die Techniker Krankenkasse (TK) ihre elektronische Gesundheitsakte (eGA) vor. In der Einladung zur Pressekonferenz wird diese als die „erste bundesweite elektronische Gesundheitsakte“ bezeichnet. Experten wird dies verwundern. Denn solche Akten gibt es bereits:
So bietet zum Beispiel das MedTech-Unternehmen vitabook seit vielen Jahren elektronische Gesundheitsakten an – bundesweit. Auch die Aussage der TK in dem Einladungsschreiben, als erste Krankenkasse eine eGA zur Verfügung zu stellen, dürfte mehrere andere bundesweit tätige Kassen in Erstaunen versetzen. Denn dort haben die Versicherten bereits die Möglichkeit, sich eine eGA finanzieren zu lassen. Und zwar von einem Service-Provider ihrer Wahl.
Wer in seiner Presseankündigung davon spricht, dass die eGA das System demokratisiert, kann nicht gleichzeitig seinen Versicherten das freie Wahlrecht absprechen
Markus Bönig
Als „dritte Revolution“ bezeichnet die TK die Einführung ihrer eGA. Sie sorge „erstmals dafür, dass Patienten Überblick über ihre Gesundheitsdaten bekommen.“ Ebendiese Möglichkeit haben allerdings Nutzer von Service-Providern wie vitabook seit langem. Rund 200.000 Patienten sind bereits bei vitabook registriert – direkt oder über medizinische Leistungserbringer. Patienten können in der vitabook-Akte ihre Gesundheitsdaten übersichtlich sortiert speichern und verwalten. Dabei unterliegen die Daten ausschließlich der Hoheit des Kontoinhabers. Das bedeutet, er allein entscheidet, wem er welche Daten zeigt.
Was die TK einen „Meilenstein“ und nach Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883 und Einführung des freien Kassenwahlrechts 1996 eine „Revolution“ nennt, existiert also bereits, unter anderem von vitabook. Das Unternehmen ist ein unabhängiger Anbieter. Für den Patienten heißt das: Er kann die eGA immer nutzen, egal bei welcher Krankenkasse er versichert ist. Bei einem Wechsel werden die Daten einfach mitgenommen. Nicht jedem dürfte zudem wohl dabei sein, persönliche Gesundheitsdaten in einer ausgerechnet von seiner Krankenkasse angebotenen eGA zu hinterlegen.
Während andere Krankenkassen ihren Versicherten eine eGA finanzieren und ihnen überlassen, für welchen Anbieter sie sich entscheiden, setzt die TK auf eine kasseneigene Akte. „Wer in seiner Presseankündigung davon spricht, dass die eGA das System demokratisiert, kann nicht gleichzeitig seinen Versicherten das freie Wahlrecht absprechen. Wir haben in Deutschland das freie Apotheker- und Ärztewahlrecht. Das muss auch für die so wichtigen elektronischen Gesundheitsakten gelten“, fordert vitabook-CEO Markus Bönig.
Quelle: vitabook GmbH
24.04.2018