Die Zeit drängt

Bessere medizinische Versorgung von Flüchtlingen muss kommen

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) e.V. fordert Bund und Länder erneut dazu auf, die medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu verbessern und flächendeckend eine Chipkarte zur einfachen Abrechnung von Leistungen einzuführen.

Die Versorgung von Flüchtlingskindern muss besser werden, so die Forderung der...
Die Versorgung von Flüchtlingskindern muss besser werden, so die Forderung der DAKJ.
Quelle: © panthermedia.net/Anna Omelchenko

„Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat schon letztes Jahr alle zuständigen Bundes- und Landesministerien angeschrieben und eindringlich für eine bessere medizinische Versorgung von Flüchtlingen plädiert“, so DAKJ-Generalsekretär Professor Manfred Gahr. „Wir hoffen, dass die verantwortlichen Politiker auf Bundes- und Landesebene nun endlich konkrete Maßnahmen treffen, die bei den Flüchtlingen ankommen.“

Rückendeckung bekommt die DAKJ auch vom Ärztetag. So hieß es in einem Entschließungsantrag: „Der 118. Deutsche Ärztetag 2015 fordert die Bundesregierung auf, die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und insbesondere von Flüchtlingskindern gemäß der eingegangenen Verpflichtung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen.“

Darin wurde bemängelt, dass sich die konkrete Diskriminierung von Flüchtlingen in einem unzureichenden Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Bildung und zu sozialer Teilhabe äußere. „Dadurch werden Kinderrechte verletzt und die Integration von Kindern und Jugendlichen, die zum Teil sehr lange oder dauerhaft in Deutschland bleiben, wird verhindert.“

Auch die DAKJ sowie deren kinder- und jugendmedizinische Mitgliedsgesellschaften und –verbände fordern bereits seit längerer Zeit, dass bei der Gestaltung gesetzlicher Maßnahmen und deren Anwendung stets die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention beachtet werden muss: So fordert Artikel 24 Absatz 1: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“

„Fakt hingegen ist, dass die Realität ganz anders aussieht: So werden nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz nur die Kosten für die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzustände erstattet“, kritisiert Gahr. Nicht erstattet würden dagegen in zahlreichen Bundesländern präventive Leistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, Kariesprophylaxe, Sehhilfen, die Behandlung chronischer Erkrankungen, die Heil- und Hilfsmittelversorgung von behinderten Kindern sowie die Behandlung von psychisch traumatisierten Kindern und Jugendlichen.

Die Kinder- und Jugendärzte müssten teilweise monate- oder sogar jahrelang dafür kämpfen, dass etwas bewilligt wird. Deshalb fordern sie –wie nun auch wieder in den Anträgen des Deutschen Ärztetages - dass der Zugang zu Gesundheit und Bildung unabhängig von Aufenthaltsstatus und Alter umfassend gewährleistet sein muss. „Außerdem ist die Einführung einer Versichertenkarte für alle Flüchtlinge dringend geboten“, fordert Gahr. Diese wurde 2005 in Bremen und 2012 in Hamburg eingeführt, die damit gute Erfahrungen gemacht und Bürokratie eingespart hätten.

Quelle: DAKJ

05.06.2015

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