Eine Anästhesistin leitet die Narkose bei einem Patienten ein

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News • Gefährdungsbeurteilung

Mutterschutz für Ärztinnen: mehr Mitspracherecht gefordert

Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur neuen Berufungsperiode des Ausschusses für Mutterschutz am 3. November in Berlin fordert der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA), schwangere und stillende Ärztinnen stärker in Entscheidungen über ihre Arbeitsbedingungen einzubeziehen.

Insbesondere bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung sollen die betroffenen Frauen mehr Mitspracherecht erhalten. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz von Mutter und Kind zu gewährleisten und zugleich eine sichere Weiterbeschäftigung und die Fortsetzung der ärztlichen Weiterbildung zu ermöglichen.

Portraitfoto von Prof. Dr. Grietje Beck
BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck

© Mike Auerbach / DGAI e.V.

„Mutterschutz muss schützen, darf aber nicht unnötig berufliche Perspektiven einschränken. Schwangere Ärztinnen wollen ihre Arbeit und ihre Weiterbildung nach Möglichkeit fortsetzen. Deshalb brauchen wir individuelle Lösungen statt pauschaler Beschäftigungsverbote“, sagt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Dazu gehört auch, dass die betroffenen Ärztinnen bei der Beurteilung ihrer Arbeitsbedingungen stärker einbezogen werden. Wir setzen uns dafür ein, ihre Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung verbindlicher zu verankern.“ 

Wie schwierig die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes in der Praxis teilweise noch ist, erläuterte Ass. iur. Evelyn Weis, Juristin und Versicherungsreferentin des BDA, bei der Veranstaltung des Ausschusses für Mutterschutz. In ihrem Vortrag zu aktuellen Herausforderungen ging sie unter anderem auf die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ein. Diese bildet die Grundlage für die Entscheidung, unter welchen Bedingungen eine schwangere oder stillende Ärztin weiterarbeiten kann. 

Nach geltendem Recht liegt die Verantwortung dafür beim Arbeitgeber. Zwar muss dieser der betroffenen Frau ein Gespräch über mögliche Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anbieten, eine ausdrückliche Verpflichtung, sie an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen, besteht jedoch nicht. 

Aus ihrer Beratungspraxis kennt Weis Fälle, in denen Entscheidungen über die weitere Beschäftigung ohne ausreichende Einbindung der betroffenen Ärztinnen getroffen wurden. Dabei könnten gerade deren berufliche Erfahrung, Qualifikation und Kenntnisse des eigenen Arbeitsplatzes helfen, geeignete Schutzmaßnahmen und Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung zu finden. 

Dass differenzierte Regelungen möglich sind, zeigt der Umgang mit Narkosegasen. Auf Initiative des BDA hat der Ausschuss für Mutterschutz eine bundeseinheitliche Regel erarbeitet, die klarstellt, unter welchen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schwangere Ärztinnen weiterhin im OP arbeiten können. Zuvor hatten Unsicherheiten bei der Bewertung möglicher Gefährdungen häufig zu Tätigkeitsverboten geführt. 

Der BDA hat seine Empfehlungen zum Arbeitsplatz für schwangere und stillende Ärztinnen Anfang 2026 aktualisiert und um eine Checkliste Schwangerschaft ergänzt. Sie unterstützen Kliniken, Vorgesetzte und Ärztinnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben praxisnah umzusetzen und Möglichkeiten einer sicheren Weiterbeschäftigung zu prüfen. 

Weitere Orientierung soll eine neue interdisziplinäre S2k-Leitlinie zum Mutterschutz bei Beschäftigung und Weiterbildung von Ärztinnen in Schwangerschaft und Stillzeit bieten, an der sich der BDA gemeinsam mit mehr als 30 medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden beteiligt. Sie soll bis Ende 2026 publiziert werden und insbesondere dabei helfen, die berufliche Weiterbildung während Schwangerschaft und Stillzeit besser zu planen und unnötige Unterbrechungen zu vermeiden. 


Quelle: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten 

04.11.2026

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