"Kassen verweigern wirksame Infektionsbekämpfung"
Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft kritisiert den Beschluss des G-BA zur Bekämpfung von MRSA-Infektionen.
Dazu erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer: "Während die Krankenkassen von den Krankenhäusern alles maximal Mögliche verlangen, um Infektionen zu vermeiden und zu bekämpfen, verweigern sie sich in einer als skandalös zu bezeichnenden Weise, wenn es darum geht, im Vorfeld des Krankenhauses im niedergelassenen Bereich den Ärzten und Pflegenden die Instrumente an die Hand zu geben, die wirksam zur Bekämpfung von Infektionen beitragen könnten.
Es ist allgemein bekannt, dass ein großer Teil der Krankenhausinfektionen von den Patienten in die Krankenhäuser mitgebracht wird. Die heute im G-BA beschlossene Richtlinie, mit der ambulante Behandlungsmöglichkeiten beschrieben werden, bleibt weit hinter den Möglichkeiten, Infektionen wirksam zu bekämpfen, zurück. Es ist geradezu grotesk, dass Patienten, die eine stationäre Behandlung vor sich haben, im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nur eine ambulante Eradikationstherapie durch die niedergelassenen Ärzte verordnet bekommen dürfen, wenn sie sich zuvor im Krankenhaus die MRSA-Besiedlung haben feststellen lassen. Noch widersprüchlicher ist die Leistungsbeschreibung für die Vergütungsregelung der niedergelassenen Ärzte. Dort bleiben die Auslösekriterien für die Testung und zur Durchführung der Behandlung hinter den vom RKI festgelegten Empfehlungen (KRINKO) zurück, bei denen die Krankenhäuser zur präventiven Testung verpflichtet sind. Während also die Krankenhäuser nach den strengen Maßstäben der KRINKO-Kommission arbeiten und darüber hinaus seitens der Kassen mit Forderungen konfrontiert sind, jeden Patienten unabhängig von seiner Risikodisposition zu testen, verweigert der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen zum Bestandteil der leistungsrechtlichen Regelungen zu machen. Hier bestätigt sich erneut die Widersprüchlichkeit der Krankenkassen. In diffamierender Weise wird den Krankenhäusern vorgeworfen, sie würden nicht genügend für die Sicherheit der Patienten tun, während sie sich dort, wo konkrete Regeln getroffen werden könnten, verweigern.
Vor diesem Hintergrund gilt es erneut, die Ungeheuerlichkeit des Vorwurfes des AOK-Bundesverbandes aus dem WiDO-Report, in Krankenhäusern würden 18.800 Menschen durch Behandlungsfehler und Infektionen zu Tode kommen, in aller Entschiedenheit zurückzuweisen."
23.01.2014