Internisten fordern Systemzuschlag für Hochschulmedizin

Universitätskliniken schreiben rote Zahlen

Die wirtschaftliche Lage deutscher Universitätskliniken verschlechtert sich. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) hin. Denn neben Forschung und Lehre leistet die Universitätsmedizin immer mehr in der Krankenversorgung.

Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß, Vorstandsmitglied der DGIM
Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß, Vorstandsmitglied der DGIM
Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß, Vorstandsmitglied der DGIM
Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß, Vorstandsmitglied der DGIM

Dieser Mehraufwand ist finanziell jedoch nicht abgebildet. Finanzlücken stellten langfristig die medizinische Versorgung in Deutschland in Frage, warnt die DGIM. Die Fachgesellschaft schließt sich deshalb den Forderungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Hochschulmedizin e. V. an und fordert in einer aktuellen Stellungnahme einen Systemzuschlag für Hochschulklinika.

Patienten mit seltenen Erkrankungen, Schwerverletzte, Schwerstkranke und Notaufnahmen sind typische Fälle eines Universitätsklinikums. Ihre Behandlung erfordert modernste, technisch anspruchsvolle und damit oft teure Verfahren. Diese sogenannte Supramaximalversorgung erfüllt die Hochschulmedizin ebenso wie Forschung und Weiterbildung von Assistenzärzten. „Dennoch erhalten Universitätskliniken für die Krankenversorgung nicht mehr Geld als andere Krankenhäuser“, sagt Professor Dr. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel.

Die Finanzierung von Krankenhäusern ruht hierzulande auf zwei Säulen: Für Investitionskosten wie für Gebäude und neue Geräte und auch für Forschung und Lehre kommen die Länder auf. Die Kosten für die stationäre medizinische Versorgung tragen die Krankenkassen. Diese werden auf Basis von Fallpauschalen, sogenannten Diagnosis Related Groups (DRGs), abgerechnet. Das System der „dualen Vergütung“ durch Länder und Kassen arbeite in den Universitätskliniken jedoch bei Weitem nicht kostendeckend, mahnt Fölsch. Denn die Pauschalen reichen für die Behandlung von schwerst- und mehrfach erkrankten Patienten häufig nicht aus.

Deren Therapie ist in hohem Maße Aufgabe der Inneren Medizin, erläutert Vorstandsmitglied Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß, der die Stellungahme der DGIM verfasst hat: „Der Fehlbetrag zwischen Kostenerstattung und tatsächlichem Aufwand ist immens und die Kliniken müssen ihn aus eigener Kasse finanzieren.“ Im Extrem beläuft sich das Defizit auf bis zu 30 000 Euro pro Fall und auf bis zu zehn Millionen Euro jährlich pro Universitätsklinikum. Auch die Kosten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden würden oft nicht erstattet, so Hasenfuß. Die Ausbildung der Assistenzärzte bedeute einen weiteren Posten, den Unikliniken aus ihrem Budget zu stemmen haben. Hinzu komme in den letzten Jahren ein deutlicher Leistungszuwachs und damit Mehrarbeit.

Im Jahr 2012 schrieb die deutsche Hochschulmedizin in ihrer Gesamtheit deshalb rote Zahlen. Dieser Trend zeichnet sich erneut für 2013 ab. „Bedarf und Leistungen der Universitätsmedizin sind im bestehenden Finanzierungssystem nicht angemessen berücksichtigt“, fasst Professor Fölsch zusammen. Deshalb fordert die DGIM eine dritte Finanzierungssäule für Hochschulkliniken. Diese müsse in Form eines Systemzuschlags erfolgen, etwa als Zuschlag auf jeden abzurechnenden Fall. In Ländern wie Holland sei dies bereits üblich. Das Geld müsse von unabhängiger Stelle kommen, so die DGIM – beispielsweise aus dem Gesundheitsfond. „Eine adäquate medizinische Versorgung der Bevölkerung können wir in Zukunft nur gewährleisten, wenn alle drei Bereiche der Universitätsmedizin – Forschung, Lehre und Krankenversorgung – ausreichend finanziert sind“, so Fölsch.

Die vollständige Stellungnahme der DGIM finden Sie hier:


 

12.08.2013

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