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Einfluss der Musterweiterbildungsordnung auf die Radiologie
Es ist noch lange nicht spruchreif, das Regelwerk, das die Weiterbildung für den Fachbereich Radiologie zukünftig definiert. Dennoch lohnt sich ein Schulterblick auf den aktuellen Stand. Professor Dr. Gerald Antoch, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf, ist Leiter der radiologischen Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit der Musterweiterbildungsordnung beschäftigt.
In ihr arbeiten Vertreter der Deutschen Röntgengesellschaft, des Berufsverbands Deutscher Radiologen, der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie, der Gesellschaft für Neuroradiologie und der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie eng zusammen.
Langwieriges Verfahren
Generell gilt: Alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung sind Sache der Landesärztekammern. Zunächst erstellt die Bundesärztekammer (BÄK) aber eine Musterweiterbildungsordnung. Auf der Basis dieses Prototyps entwickeln die Landesärztekammern (LÄK) ihre kammerspezifischen Ordnungen. Die jeweiligen Fachgesellschaften können ihrerseits einen Vorschlag machen. Für die Radiologie so geschehen in 2013, als die Arbeitsgruppe in enger Kooperation mit den beteiligten Fachgesellschaften einen Entwurf für die Weiterbildung zum Facharzt Radiologie sowie die beiden Schwerpunkte Neuroradiologie und Kinderradiologie erarbeitete. Nach umfänglichen, aber inhaltlich unkritischen Kürzungen durch die Bundes- und Landesärztekammern folgte eine erneute Überarbeitung durch die Arbeitsgruppe. Erst 2018, ein Jahr später als ursprünglich geplant, ist mit einer beschlossenen und damit finalen Musterweiterbildungsordnung zu rechnen. Wann die Umsetzung in landesspezifische Weiterbildungsordnungen erfolgen wird, ist aktuell noch nicht absehbar.
Mehr Flexibilität bei der Berufsfindung
Um den werdenden Ärzten bei der beruflichen Ausrichtung entgegen zu kommen, bleibt der zeitliche Rahmen von 60 Monaten zwar bestehen, 12 Monate sind aber frei wählbar und können auch jenseits der Radiologie geleistet werden; dies soll als Neuerung auch in der Wissenschaft möglich sein, alternativ, wie bislang auch, in einem Fach der direkten Patientenversorgung. Ob dieser Ansatz der BÄK auch von den Landesärztekammern mitgetragen wird, bleibt abzuwarten. Nicht immer sind BÄK und LÄKs einer Meinung. So hatte die BÄK initial vorgesehen, dass Weiterbildungszeiten und Richtzahlen in den Hintergrund rücken sollten zugunsten der Bewertung von Kompetenzen, die für die Tätigkeit als Facharzt notwendig sind. Der Einwand von Seiten der Landesärztekammern kam prompt und zu recht: zu schwammig und ungenau. „Auf Zahlen und Zeiten kann sinnvollerweise nicht verzichtet werden“, so auch der Kommentar von Antoch.
Zeiten...
Auf Zahlen und Zeiten kann sinnvollerweise nicht verzichtet
Prof. Dr. Gerald Antoch
werden.
Geht es nach der radiologischen Arbeitsgruppe, dann sollen für die Schwerpunkte Neuroradiologie und Kinderradiologie mehr Zeiten bereits während der Facharztweiterbildung zum Radiologen anerkannt werden. Von den 36 Monaten für die Schwerpunkte können bis zu 24 Monate im Hauptfach schon abgeleistet werden, so dass der Zeitraum bis zur Schwerpunktbezeichnung reduziert werden kann. Um die Zeit zum Zweitfacharzt zu verkürzen, wurde mit den Nuklearmedizinern eine wechselseitige, 2-jährige Zusatzweiterbildung erarbeitet. Hintergrund hierfür ist die Hybridbildgebung, bei der Kompetenzen sowohl vom Radiologen als auch dem Nuklearmediziner gefragt sind. „Mit der angedachten Lösung könnte eine personelle Doppelbesetzung vermieden werden“, ist Antoch überzeugt und sieht gute Chancen für eine Umsetzung in der Musterweiterbildungsordnung.
…und Zahlen
Die Richtzahlen für die Bildgebung der Mamma sowie den Ultraschall wurden in dem neuen Entwurf nach unten korrigiert. Die neuen Zahlen spiegeln nach Aussage der hierzu befragten Einrichtungen eher den klinischen Alltag wider. Die Zahlen von CT und konventionellem Röntgen wurden dagegen geringfügig nach oben korrigiert.
Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung
Mithilfe der neuen Medien und computerbasierter Lernprogramme soll die Weiterbildung parallel zum Beruf erleichtert und gestärkt werden, so der familienfreundliche Ansatz der BÄK. Genauere Vorstellungen oder Umsetzungskonzepte gibt es jedoch noch nicht. Auch wenn die Deutsche Röntgengesellschaft inzwischen gut aufgestellt ist – bereits jetzt gibt es Systeme, die das digitale Lernen über die Homepage ermöglichen – die Tools müssten deutlich ausgebaut werden. Die Einschätzung von Antoch: „Grundsätzlich ist dies eine Idee, mit der die Radiologen als immanent digital-affine Berufsgruppe keine Schwierigkeiten hätten.“
Berufspolitische Dimension
Es ist kein Geheimnis, dass einzelne andere Fachgruppen großes Interesse daran haben, Teile der Radiologie im eigenen Fachgebiet abzubilden. Prof. Antoch hält das weder aus ökonomischen Gründen, noch aus Gründen der Weiterbildung für sinnvoll. „So wird die Aufnahme radiologischer Leistungen in das Kerngebiet anderer Fächer zwangsläufig zu einer relevanten Kostensteigerung im Gesundheitswesen durch Selbstzuweisungen führen. Nur die Trennung von Zuweiser und Leistungserbringer gewährleistet eine hohe medizinische Versorgungsqualität und wirtschaftliche Effizienz“. Aber auch die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis anderer Fächer ist durch die Ausweitung des Kerngebiets möglicherweise gefährdet. Kann eine Abteilung neu in die MWBO aufgenommene Weiterbildungsinhalte nicht abbilden, wird sie ihre Weiterbildungsbefugnis verlieren bzw. nur noch eine Teil-Weiterbildungsbefugnis erhalten. Das wird insbesondere kleinere Abteilungen und Praxen treffen. Die BÄK hat beide Probleme erkannt und steht daher dem Versuch anderer Fächer, die MWBO für strukturpolitische Ziele zu missbrauchen und radiologische Kerninhalte in die eigene Weiterbildungsordnung zu integrieren, kritisch gegenüber.
Blick über den Tellerrand
Auch wenn der Weg noch weit ist, unsere Arbeitsgruppe ist für den Dialog mit den Kammern gut aufgestellt und das Ergebnis wird sich am Ende sehen lassen können.
Prof. Dr. Gerald Antoch
An Europa kommt die BÄK bei ihren Überlegungen nicht vorbei: Zum Beispiel wird auf Basis europäischer Vorgaben die Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung mittelfristig durch ein Strahlenschutzgesetz ersetzt. Dies ist Gesetzgebung, die Eingang in die Musterweiterbildungsverordnung finden muss. Auch auf Seiten der radiologischen Arbeitsgruppe sind die Nachbarländer ein Thema: So sind Aspekte des europäischen Weiterbildungscurriculums in den Vorschlag für die Weiterbildungsordnung für Radiologen mit eingeflossen. Antoch abschließend: „Auch wenn der Weg noch weit ist, unsere Arbeitsgruppe ist für den Dialog mit den Kammern gut aufgestellt und das Ergebnis wird sich am Ende sehen lassen können.“
Profil:
Prof. Dr. Gerald Antoch ist Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf. Davor arbeitete er am Marien-Hospital Düsseldorf und am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie des Universitätsklinikums Essen, wo er sich 2006 habilitierte. Der 1971 geborene Mediziner ist Mitglied in mehreren nationalen und internationalen Fachgesellschaften und erhielt unter anderem den Dr. Emil Salzer-Preis für Krebsforschung des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg (2004), den Lodwick Award der Harvard Medical School (2005) sowie den Wilhelm-Conrad-Röntgen-Preis der Deutschen Röntgengesellschaft (2007). Zu seinen fachlichen Schwerpunkten gehören die Hybridbildgebung sowie die interventionelle Tumortherapie.
04.02.2017