Bedarfsgerechte Versorgung in ländlichen Regionen ist "nicht ausreichend"
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen übergibt heute sein neues Gutachten an den Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag analysieren die sieben Professorinnen und Professoren, die dem Rat angehören, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.
Im Zentrum des Gutachtens steht diesmal die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung in ländlichen Regionen und in ausgewählten Leistungsbereichen. Der Vorsitzende des Rates, Prof. Ferdinand Gerlach, erklärt: „Unsere Analysen zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichend sind, um einer sich abzeichnenden Unterversorgung in strukturschwachen, ländlichen Regionen entgegenzuwirken. In unserem Gutachten empfehlen wir einerseits, zukünftig deutlich stärkere Anreize für eine Tätigkeit in ländlichen Regionen zu setzen und andererseits entschlossene Maßnahmen zum Abbau von Überversorgung in Ballungsgebieten zu ergreifen.“
Um der absehbaren gesundheitlichen Unterversorgung in ländlichen Regionen entgegenzuwirken, empfiehlt der Rat ein Bündel weitreichender Maßnahmen, die von einem 50%igen Landarztzuschlag über den obligatorischen Aufkauf von Arztsitzen in überversorgten Ballungsräumen bis zu einem umfassenden Konzept regional vernetzter Versorgung mit lokalen Gesundheitszentren zur Primär- und pflegerischen Langzeitversorgung reichen. Eine neue Aufgabenteilung zwischen den Gesundheitsprofessionen und intensivierte Maßnahmen zur Überwindung des Fachkräftemangels insbesondere in der Pflege werden angesichts des demographischen Wandels als unverzichtbar angesehen. Zur Sicherstellung der Notfallversorgung wird eine stärkere Integration von Notaufnahmen der Krankenhäuser, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst angeraten.
Weitere Empfehlungen betreffen Kosten-Nutzenbewertungen von Arzneimitteln und eine Reform der Apothekerhonorierung durch Einführung apothekenindividueller Handelsspannen. Zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation wird eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen Pflege- und Krankenversicherung sowie die Durchführung methodisch hochwertiger Studien zur vergleichenden Untersuchung verschiedener ambulant oder stationär erbrachter Rehabilitationsleistungen empfohlen.
Bei Medizinprodukten höherer Risikoklassen fordert der Rat den obligatorischen Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit im Rahmen einer zentralen und unabhängigen EU-weiten Zulassung sowie einen indikationsspezifischen Nachweis des gesundheitlichen Nutzens als Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit im Rahmen der deutschen GKV-Versorgung. Der stellvertretende Vorsitzende des Rates, Prof. Eberhard Wille, betont: „Wir haben in Deutschland und der EU gegenüber den USA und auch im Vergleich zur Zulassung von Arzneimitteln eindeutigen Nachholbedarf. Im Interesse der Patientensicherheit sollte zukünftig eine wissenschaftlich fundierte Prüfung neuer risikoreicher Medizinprodukte obligatorische Voraussetzung für deren Zulassung sein.“ Ein unabhängiges Institut für Gesundheitswissen soll allen Gesundheitsberufen und Patienten systematisch und unabhängig aufbereitete Gesundheitsinformationen anbieten.
Die Mitglieder des Rates werden die Inhalte des Gutachtens am 30. September 2014 auch ausführlich im Rahmen eines ganztägigen Symposiums in Berlin vorstellen. Interessierte haben dabei Gelegenheit, Näheres zu den Analysen und Empfehlungen zu erfahren und mit den Räten sowie mit Bundesminister Gröhe in eine Diskussion zu treten.
23.06.2014