Politik

Auch in 2015 steigen die Forschungshaushalte

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat verschiedene Haushaltsentscheidungen für das Jahr 2015 getroffen.

Bund und Länder fördern die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 2015 mit insgesamt knapp 2.944 Mio. Euro. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation wird der Grundhaushalt der DFG wie in den vergangenen Jahren um 5 Prozent auf rund 1.961 Mio. Euro erhöht. Zusätzlich erhält die DFG knapp 983 Mio. Euro aus Sonderfinanzierungen. Davon sind knapp 530 Mio. Euro für die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern und rund 372 Mio. Euro für die Förderung von Programmpauschalen vom Bund zugesagt. Weitere knapp 81 Mio. Euro erhält die DFG vom Bund für die Förderung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen. Bund und Länder stellen mit ihrer Entscheidung erneut die hohe Bedeutung der wettbewerblichen Forschungsförderung für das Wissenschaftssystem heraus.

Die 89 Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft (Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL) erhalten 2015 insgesamt 1.128 Mio. Euro. Dieser Betrag umfasst sowohl die Zuwendungen für den laufenden Betrieb der Einrichtungen in Höhe von rund 990 Mio. Euro als auch Mittel in Höhe von 33 Mio. Euro, mit denen spezifische Ausbaumaßnahmen oder Bedarfsspitzen an einzelnen Einrichtungen abgedeckt werden, ferner die Mittel für den Leibniz-Wettbewerb – den internen Projektmittelwettbewerb der Leibniz-Gemeinschaft – und den Strategiefonds des Präsidiums in Höhe von zusammen 31 Mio. Euro. Große Baumaßnahmen – wie Forschungsneubauten und Grundsanierungen – erfordern rund 72 Mio. Euro. Mit der Steigerung ihrer Zuwendung gegenüber dem Vorjahr um 61 Mio. Euro ermöglichen Bund und Länder - über die Sicherung der Grundfinanzierung hinaus - Neuaufnahmen sowie weitere wichtige strategische Maßnahmen.

Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften erhält 2015 rund 62 Mio. Euro für das von ihr durchgeführte Programm langfristiger Forschungsvorhaben. In Anlehnung an den Pakt für Forschung und Innovation gewähren Bund und Länder auch für dieses Akademienprogramm einen Zuwachs um 5 Prozent. Das ermöglicht es der Union, sechs Forschungs- und Editionsvorhaben neu in das Programm aufzunehmen, die in einem wissenschaftsgeleiteten Prozess als besonders förderungswürdig ausgewählt wurden.

Quelle: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

20.11.2014

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