Krankenhaus- und Heimmanagement zum Pflegegesetz: Der große Wurf wird in die Zukunft verschoben
Wir brauchen dringend ein neues Gesetz für die Pflege. Die bereits Anfang des Jahres von uns umfangreich geäußerte Kritik am Gesetzentwurf wurde bisher aber leider nicht ausgeräumt, bedauert der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD).
Mit der gestrigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags begann der Schlussspurt für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz. „Die Richtung des Gesetzes stimmt. Wir können aber nicht erkennen, dass der kleinmütige Versuch, die mit der demografischen Entwicklung auf unsere Gesellschaft gerade im Pflegebereich zukommenden Aufgaben anzupacken, inzwischen zu einem großen Wurf geworden ist“, konstatiert der Pressesprecher des VKD, Peter Asché.
Der VKD hatte schon im Februar in einer ausführlichen Stellungnahme auf die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen hingewiesen. Auch jetzt dringt er erneut darauf: Es sei zwar durchaus richtig, wie vorgesehen, die Situation demenzkranker Menschen und ihrer Angehörigen zu verbessern, Betreuungsleistungen auch in der Tagespflege auszubauen, das MDK-Prüfverfahren für die Betroffenen transparenter zu gestalten, es fehlen aber nach wie vor ganz wesentliche Inhalte“, kritisiert Rainer Kontermann, der im VKD den Fachausschuss für die Pflegeheime leitet.
Dazu gehörten u.a.,
- dass Leistungsverbesserungen - wie für die häusliche Pflege geplant – auch für die stationäre Pflege vorzusehen sind, denn in den Pflegeheimen werden bereits heute die Mehrzahl dementer Bewohner betreut,
- dass die Leistungen der Pflegeversicherung mit anderen leistungsrechtlichen Bestimmungen, etwa dem der Eingliederungshilfe im Sinne des SGB XII, verzahnt werden,
- dass die derzeitige Regelung zum Investitionskostenanteil in den Heimentgelten verändert wird, um langfristig geltende Pauschalen vereinbaren zu können.
Ein ganz gravierender Mangel des Gesetzentwurfs ist aber nach wie vor der fehlende Pflegebedürftigkeitsbegriff. Obwohl hierzu bereits vor Jahren umfangreiche Arbeit geleistet worden ist und auch fundierte Vorschläge vorliegen, hat nun ein Beirat erneut mit der Arbeit daran begonnen. „Die Regierung weicht den finanziellen Konsequenzen aus, die sich aus einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ergeben. Sie verhindert damit auch die Gestaltung eines wirklich zukunftsfähigen Systems für die Pflege, so Rainer Kontermann.
Das Fazit des VKD: Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Rainer Kontermann kommentiert: „Die Regierung verhindert damit die zukunftsfähige Gestaltung eines der wichtigsten gesellschaftlichen Bereiche, der – das muss einmal gesagt werden – nicht nur einen ‚Kostenfaktor Pflege‘ darstellt, sondern auch volkswirtschaftlich eine hohe Bedeutung hat.“ Bundesweit sind hier 890.000 Menschen beschäftigt. Die Anbieter von Pflegeleistungen sind wichtige Auftraggeber für Industrie und regionale Dienstleister. Da auch künftig mit einem Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen zu rechnen ist, sollten sich die Abgeordneten darüber klar sein, dass ohne gravierende Verbesserungen am Gesetzentwurf wieder einmal die Lösung eines wichtigen Problems mutlos in die Zukunft verschoben wird.“
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Hintergrund
Das statistische Bundesamt rechnet mit einem Anstieg pflegebedürftiger Personen von heute 2,34 Millionen auf 3,4 Millionen im Jahr 2030 – ein Anstieg um 45 Prozent. Gleichzeitig geht die Zahl der arbeitsfähigen Menschen in den kommenden Jahren deutlich zurück. 2006 gab es in Deutschland etwa 50 Millionen 20- bis 64-jährige. Dieser Wert wird sich bis zum Jahr 2050 auf 35 bis 39 Millionen. reduzieren. Damit steuert Deutschland auch auf einen erheblichen Pflegekräftemangel zu.
31.05.2012