„Ausgezeichnet. FÜR KINDER 2012 - 2013“

Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht verlieh die ersten 20 Gütesiegel für Kinderkliniken: Qualitäts-Siegel hilft Kindern und Eltern bei der Kliniksuche

Kranke Kinder gehören in gute Kinderkliniken, in Qualitäts-Kinderkliniken. Das wissen betroffene Eltern seit langem. Und es ist das Anliegen aller in der Kinder- und Jugendmedizin Tätigen, dass die hohe Qualität der stationären Behandlung in Deutschland noch weiter verbessert wird.

Marlene Rupprecht
Marlene Rupprecht

Daher haben die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD), die Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus (BaKuK) und die Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) 2009 das Gütesiegel ‚Ausgezeichnet. FÜR KINDER‘ entwickelt.

Grundlage für dieses Gütesiegel ist ein mit allen pädiatrischen Fachgesellschaften abgestimmtes Strukturpapier aus dem Jahr 2007. Die darin vereinbarten Mindestkriterien definieren das, was eine Kinderklinik auszeichnet. Aus dieser Arbeit hat sich 2009 das Zertifikat ‚Ausgezeichnet. FÜR KINDER‘ entwickelt. Seit 2009 können Eltern somit erstmals selbst prüfen, ob es in ihrem Umfeld eine Qualitäts-Kinderklinik gibt.

2011 hat nun die erste Neubewertung der Kinderkliniken stattgefunden, denn das Gütesiegel ist nur zwei Jahre lang gültig. Die regelmäßige Neubewertung der Strukturkriterien soll eine stetige Verbesserung der stationären Versorgung in diesen Kinderkliniken unterstützen.

Heute konnte Schirmherrin Marlene Rupprecht in Berlin den ersten 20 von aktuell 143 erfolgreich geprüften Kinderkliniken das begehrte Zertifikat in Form einer Urkunde verleihen: „Das Gütesiegel „‚Ausgezeichnet. FÜR KINDER‘ ist eine ausgezeichnete Hilfe für Eltern bei der Suche nach einer Qualitäts-Kinderklinik.“ Denn der Wunsch von Eltern sei die bestmögliche stationäre Versorgung ihres kranken Kindes in einer erträglichen Entfernung zum Wohnort.

„Das Interesse der Kinderkliniken, ihr Engagement zur Qualitätssicherung der stationären Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen unter Beweis zu stellen, indem sie sich freiwillig selbst verpflichten, den garantierten Qualitätsstandard zu erreichen und zu erhalten, ist ausgesprochen hoch“, stellen Jochen Scheel (Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.), Prof. Dr. Werner Andler (Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus), Prof. Dr. Dominik Schneider (Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.) und Prof. Dr. Frank Höpner (Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie) fest. Sie sind Mitglieder der gemeinsamen sechsköpfigen Bewertungskommission. Mehr als 160 von insgesamt 360 Kinderkliniken in Deutschland unterzogen sich bis Ende 2011 für die Bereiche Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderchirurgie bereits der erneuten Prüfung.

Was sind die entscheidenden Kriterien?

Eine Grundvoraussetzung für das Siegel ist vor allem, dass die Kliniken ausnahmslos alle Standards für die multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgung erfüllen. Dieses umfasst nicht nur die kontinuierliche ärztliche und fachärztliche Besetzung und das speziell qualifizierte Pflegeteam, sondern auch die weiteren Angebote z.B. aus dem pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Bereich.

Die ausgezeichneten Kliniken müssen zeigen, dass sie nicht nur eine gute Basisversorgung anbieten, sondern auch Netzwerke aufgebaut haben, die eine gute Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit seltenen und schwerwiegenden Krankheitsbildern ermöglichen.

Die ausgezeichneten Kinderkliniken müssen eindeutig darlegen, dass sie kinder- und familienorientiert ausgerichtet sind. Dies zeigt sich an Besuchsregelungen und dem Angebot einer kostenlosen Mitaufnahme eines Elternteils bei Säuglingen und Kleinkindern.

Was hat sich in der 2. Bewertungsrunde verändert?

Die Kriterien wurden gegenüber der Bewertung 2009 weiter präzisiert.
Wie auch schon in 2009 wurden bei der Überprüfung die Angaben aus der Selbstauskunft mit Daten aus dem Internet verglichen, die Kennzahlen mit deutschlandweiten Standards korreliert, die Daten teilweise telefonisch überprüft oder es wurden ergänzend Unterlagen, wie Dienstpläne zur Überprüfung der gemachten Angaben eingefordert.

Ein wichtiges Kriterium ist, dass Kinder nicht alleine in der Klinik sein müssen. So müssen alle Kinderkliniken darlegen, bis zu welchem Alter des Kindes eine Begleitperson kostenlos mit aufgenommen wird. Dieses und andere Kriterien wurden anhand der Kennzahlen 2010 überprüft.
Darüber hinaus wurde auch überprüft, ob sämtliche Punkte der EACH-Charta, wie zum Beispiel räumliche Gestaltung oder Sicherheitskriterien, erfüllt wurden.
Ein anderes Beispiel ist die Qualifikation im Pflegedienst. 2009 wurde abgefragt, ob die Pflege der Kinder und Jugendlichen durch examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte erfolgt. Diesmal hat sich die Kommission genaue Zahlen geben lassen. In Einzelfällen wurden die Dienstpläne eines halben Jahres überprüft.

In der aktuellen Bewertungsrunde für das Gütesiegel 2012 – 2013 wurden zusätzlich Kliniken vor Ort besucht, wenn Fragen offen blieben.

Die gute Nachricht: 143 von bisher 163 geprüften Einrichtungen erfüllen die geforderten Kriterien. „Denn um als ‚Ausgezeichnet. FÜR KINDER‘ zu gelten, müssen ausnahmslos alle Strukturkriterien erfüllt sein. Es reicht nicht, wenn einzelne Punkte vor zwei Jahren erfüllt wurden. Sie müssen auch jetzt erfüllt werden. Und ein bisschen reicht auch nicht.“

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

20.01.2012

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