Wer darf Medizin studieren?
Verena Wirwohl, Geschäftsstelle des MFT
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgesundheitsminister Philipp Röslers Reformpläne zur Abschaffung des Numerus clausus im Medizinstudium und Einführung der Landarztquote sind umstritten: Können die Maßnahmen wirklich das Problem eines drohenden Ärztemangels verhindern? Die Aufhebung des NCs schafft zwar mehr Chancengleichheit, es stehen aber immer noch zu wenig Studienplatzkapazitäten zur Verfügung.
Der Bedarf an Ärzten hat Fragen zum Zulassungsverfahren für das Medizinstudium aufgeworfen. In der Diskussion werden drei Punkte außer Acht gelassen: 1. Die breitgefächerten Zulassungsbedingungen erlauben auch Bewerbern mit weniger guten Noten eine Zulassung. 2. Verwerfungen des Gesundheitssystems lassen sich nicht durch Verpflichtungen von Schulabgängern für spätere landärztliche Tätigkeiten korrigieren. 3. Durch seit Jahren real sinkende Landesmittel können die Universitäten nicht noch mehr Mediziner qualitätsgesichert ausbilden.
Die geltenden Zulassungsregeln für staatlich reglementierte Studiengänge sehen weitgespreizte Verfahren vor. Auf Basis des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen sind seit Jahren notenunabhängige Vorabquoten etabliert. In der Medizin werden über 15 Prozent der Studienplätze für besondere Antragsteller reserviert. Mit einer Vorabquote von 8 Prozent für Bildungsausländer aus nicht-EU-Staaten erscheint Deutschland als einsamer Spitzenreiter. Von den verbleibenden Studienplätzen dürfen die Universitäten 60 Prozent selber auswählen. Hierfür nutzen die Medizinischen Fakultäten auch Auswahlgespräche zur Ergründung der Motivation, fachspezifische Studierfähigkeitstests und vielfältige Bonuspunktoptionen. Boni werden u.a. für soziales Engagement und abgeschlossene medizinische Berufsausbildungen vergeben. Beim Auswahlverfahren der Hochschulen haben auch geeignete Bewerber eine Chance, die Durchschnittsnoten bis zu 2,5 erreichen. Für die Abiturbesten sind nach Besetzung der Vorabquoten ledig 20 Prozent reserviert. Gerichtsurteile und Gesetze räumen jedoch der Abiturnote einen maßgeblichen Einfluss bei der Auswahl der Studierenden ein. “Dies schafft Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass eher die ein Medizinstudium aufnehmen, die den gesetzlichen Prüfungsvorgaben gewachsen sind. Denn das Studium ist durch die neue Ärztliche Approbationsordnung mit Prüfungsregularien überfrachtet worden. Lobbyisten drängen leider auf weitere Erhöhungen der Prüfungsfächer und Pflichtveranstaltungen zugunsten ihrer Disziplinen“, erklärt MFT-Präsident Professor Dieter Bitter-Suermann. Mit den vielen staatlich festgelegten Prüfungen haben gerade die Studierenden die größten Probleme, die mit schlechteren Abiturnoten zugelassen wurden. Dazu zählen auch die 20 Prozent, die aufgrund der Wartezeit zum Zuge kommen. “Die bestehenden Wartezeitregelungen und Quoten gehören auf den Prüfstand, wenn noch mehr Ärzte erfolgreich ausgebildet werden und in Deutschland bleiben sollen”, gibt Bitter-Suermann zu bedenken.
„Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass schlechtere Durchschnittsnoten zu besseren Ärztinnen und Ärzten führen“, so Bitter-Suermann. Verschiedene Untersuchungen dokumentieren hingegen, dass gute Abiturienten den staatlichen Prüfungsanforderungen besser gewachsen sind. Verwerfungen struktureller und finanzieller Art des Gesundheitswesens sowie fehlende familienfreundliche Arbeitsbedingungen können die Medizinischen Fakultäten nicht heilen. Diagnose und Therapie müssen schließlich zueinander passen. So ist eine Landarztquote mit langjährigen beruflichen Verpflichtungen für Studienanfänger keine zielführende Maßnahme. Wohl kaum ein Abiturient kann sich mit 18 Jahren auf die Landarzttätigkeit festlegen. Erst im Studium lernt man die vielen Facetten der Medizin kennen. Die fachärztliche Spezialisierung ist erst später möglich. Wie wenig Vorabquoten ausrichten, wenn die Perspektiven nicht stimmen, zeigt die Bundeswehr. Trotz eigener Vorabquote sind 600 Stellen für Sanitätsoffiziere unbesetzt. „Die Vorgaben für das Medizinstudium dürfen nicht weiter erhöht werden, die Bürokratisierung muss reduziert werden“, fordert Bitter-Suermann. “Breit gefächerte Zulassungsbedingungen existieren bereits. Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden.”
“Seit zehn Jahren ist die Summe der Landesmittel für die ärztliche Grundausbildung in Deutschland faktisch eingefroren. Sämtliche Kostensteigerungen müssen durch Einsparungen und Leistungsverdichtungen aufgefangen werden”, erläutert Bitter-Suermann. “Das ebenfalls unveränderte Kapazitätsrecht belastet die Universitäten noch dazu mit fast 20.000 Zulassungsklagen für die rund 10.000 Medizinplätze”, kritisiert der MFT-Präsident. “Wenn es die Politik für sinnvoll erachtet, die Anzahl der Ärzte pro Einwohner noch weiter zu erhöhen, dann muss sie auch die laufenden Mittel für die Kapazitätserweiterung bereitstellen und den baulichen Erhalt der Standorte sichern.”
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Bildquelle: pixelio/kopfsauger
11.04.2010