Neu: Qualitäts-Checkliste für Arztbewertungsportale

In den vergangenen Jahren haben sich im Internet zahlreiche Arztbewertungsportale etabliert, die sich qualitativ stark unterscheiden. Bewertungsportale werden aber im Gesundheitswesen an Bedeutung zunehmen. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben deshalb gemeinsam einen Katalog mit Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale herausgegeben

Quelle: pixelio/OpaRolf
Quelle: pixelio/OpaRolf

Mit wenigen Ausnahmen sind die Bewertungsportale für den Nutzer keine große Hilfe, wenn es darum geht, den geeigneten Arzt für die persönlichen Bedürfnisse zu finden. Denn ein Patient bewertet seinen Arzt meist nach sehr subjektiven Kriterien: Freundlichkeit, Erreichbarkeit oder Wartezeiten. Die derzeit vorhandenen Portale machen dies zum Teil nur unzureichend deutlich. Sie unterscheiden sich außerdem stark in Bezug auf die Bewertungsverfahren und deren Verständlichkeit.

Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt durch einen Expertenkreis des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen Katalog von Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeiten lassen. Die Qualitätsanforderungen beziehen sich auf rechtliche - besonders datenschutzrechtliche - inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers. Sie richten sich an Anbieter und Nutzer von Bewertungsportalen: Nutzer können an Hand der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Bereitsteller von Portalen kann der Katalog Grundlage sein, ihr Angebot zu optimieren. Ein weiterer Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale wird 2010 vorliegen.
 

Die Checkliste steht jetzt unter http://www.aezq.de/edocs/pdf/info/arztportale-modul-1 zum kostenlosen Download bereit. Unter http://www.arztbewertungsportale.de ist auch eine HTML-Version abrufbar.

07.01.2010

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