BDI protestiert gegen Stammdaten-Abgleich

Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum GKV-Änderungsgesetz sollen Vertragsärzte und andere Leistungserbringer die Leistungspflicht der Krankenkasse durch einen Online-Abgleich der Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) überprüfen, und zwar beim ersten Kontakt im Quartal. Damit würden die Arztpraxen quasi zu Außenstellen der Krankenkassen gemacht und müssten mit hohem Verwaltungsaufwand die Daten pflegen und kontrollieren.

Dr. Wolfgang Wesiack
Dr. Wolfgang Wesiack

Diese Arbeit, die im Grunde die Kassen zu leisten hätten, wird natürlich nicht bezahlt und schmälert die Zeit, die für die Behandlung von Patienten dringend benötigt wird. Eine Online-Anbindung der Praxis-EDV wird zwar nicht Pflicht, doch der Stammdaten-Abgleich soll in Praxen ohne Online-Anbindung über einen geeigneten Kartenleser sowie einen Konnektor laufen. Das hat weitere Investitionskosten in den Praxen zur Folge.
Der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., lehnt eine derartige Regelung ab und besteht auf der Einhaltung der Forderungen, die der Verband bereits im April letzten Jahres in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Deutschen Ärztetage in Münster und Ulm erhoben hat. Dazu gehören u.a.:

- Die eGK muss einen wirklichen medizinischen Nutzen haben und darf die Handlungsabläufe in Klinik und Praxis nicht verkomplizieren.
- Die Datenhoheit des Patienten muss unter allen Umständen unantastbar bleiben.
- Das Prinzip der Freiwilligkeit für Arzt und Patient darf nicht aufgegeben werden.
- Die Einführung muss für Praxen und Krankenhäuser kostenneutral sein.
- Die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit sind unbedingt einzuhalten.
- Der BDI warnt vor künstlich erzeugtem Zeitdruck bei der Einführung der Telematik im Gesundheitswesen. Die zum Teil ernüchternden Testergebnisse im Zwischenbericht zu den Feldtests sind noch nicht in der Öffentlichkeit beraten worden. Vor Beendigung aller Tests und deren Auswertung darf nicht mit dem Rollout und der Austeilung der elektronischen Gesundheitskarte begonnen werden.

Auf diesen Vorbedingungen besteht der BDI unverändert.

21.06.2010

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