Interview • Fehlerkultur bei MTRA

Weiterbildung ist das A und O

"Fehler begleiten die Arbeit der MTRA“, weiß Michael Wiertz, Vorstand der Vereinigung Medizinisch-Technischer Berufe. Im Gespräch erklärt er, wann eine radiologische Aufnahme als misslungen gilt, welche Fehlerquellen typisch sind und wie MTRA diese am besten vermeiden können.

Herr Wiertz, wann handelt es sich um eine fehlerhafte oder misslungene Aufnahme?

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Michael Wiertz

Die Bundesärztekammer für Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik hat eine Leitlinie entwickelt, die die gleichbleibende Bild- und Untersuchungsqualität gewährleisten soll. Entspricht eine radiologische Aufnahme nicht diesen aufnahmetechnischen Qualitätsanforderungen, handelt es sich um eine Fehlaufnahme. Solche Mängel können entweder ein zu helles oder zu dunkles Bild sein oder die Aufnahme ist verdreht bzw. verkippt, weil der/die MTRA den Patienten nicht gemäß den Einstellkriterien gelagert hat. Bei einer computertomographischen Untersuchung hat man vielleicht die optimale Phase verpasst, um das Kontrastmittel einzubringen und die abgebildeten Regionen sind nicht ausreichend kontrastiert. Solche Fehler führen dann zu keinem oder nur zu einem unzureichenden Ergebnis in der Diagnose.

Was sind denn typische Fehlerquellen?

Die Fehlerquellen kann man in drei Kategorien einteilen: geräte- und patientenbedingte Fehler sowie Anwendungsfehler. Auf geräte- und patientenbedingte Fehler haben MTRA nur bedingt Einfluss. Erstere können wir allerdings etwas abmildern, indem wir das System regelmäßig warten und Konstanzprüfungen durchführen.

Die Patienten müssen wir nehmen, wie sie kommen. Es gibt solche, die sich sehr leicht führen lassen, andere sind aufgrund verschiedener Umstände in der Untersuchung eher eingeschränkt zu führen. Ein älterer und kurzatmiger Patient wird bei einer Untersuchung nur schwerlich eine längere Atemanhaltephase durchhalten. Das können wir nur durch eine wohl durchdachte Vorbereitung und Führung des Patienten abmildern.

Treten Fehler in den Untersuchungsabläufen auf, sind wir als MTRA verantwortlich. Ein Beispiel: Es gibt standardisierte Einstelltechniken in der konventionellen Projektionsradiographie. Weiche ich von diesen Einstelltechniken ab oder berücksichtige diese nicht, dann erhalte ich ein Bild, das schlimmstenfalls gar nicht auswertbar ist. Das ist ein typischer Anwenderfehler. Allerdings kann es auch passieren, dass bei einem bestimmten Patienten Ergebnisse, die ermittelt werden sollen, einfach nicht zu bekommen sind. Wenn er bei der beschriebenen Kurzatmigkeit die Luft nicht anhalten kann, gibt es ein verwackeltes Bild.

In beiden Fällen sind die Aufnahmekriterien nicht erfüllt. Links: Orbita...
In beiden Fällen sind die Aufnahmekriterien nicht erfüllt. Links: Orbita p.a.; die Orbitae sind nicht symmetrisch dargestellt, Kopf ist leicht nach links verdreht und die Felsenbeinoberkanten projizieren sich nicht ausreichend unterhalb der Orbitaböden. Rechts: NNH okzipitofrontal; Orbitae und Stirnhöhlen sind unzureichend frei abgebildet und die Felsenbeinoberkanten projizieren sich nicht im unteren Drittel der Orbitae.

Drohen MTRAs haftungsrechtliche Konsequenzen?

Als MTRA sind wir über unseren Dienstherrn haftpflichtversichert, so dass alles, was im Rahmen des beruflichen Wirkens geschieht, abgedeckt ist. Vorausgesetzt, es liegt keine vorsätzliche Gefährdung vor.

Eine Pflegeperson kann bzw. muss die Befolgung einer Anordnung verweigern, wenn sie sich fachlich nicht oder nicht ausreichend qualifiziert fühlt.

Michael Wiertz

In der Fachzeitschrift ‚RöFo‘ ist im Juni 2007 ein Artikel1 erschienen, der auf die Delegation von Kontrastmittelinjektionen an nichtärztliches Personal eingeht. Intravasale KM-Injektionen sind eigentlich eine ärztliche Tätigkeit, die u.U. an MTRA delegiert werden kann. Darin heißt es: „Das tätig werdende Hilfspersonal trägt immer die Verantwortung für die „rein technisch“ richtige Durchführung der angeordneten Maßnahme. Es kann für fehlerhaftes Handeln zivilrechtlich, arbeitsrechtlich und/oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“

Solche Fälle können wir vermeiden, indem wir nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten und auch nur die Tätigkeiten durchführen, zu denen wir autorisiert sind. Denn, so heißt es weiter: „Eine Pflegeperson kann bzw. muss die Befolgung einer Anordnung verweigern, wenn sie sich fachlich nicht oder nicht ausreichend qualifiziert fühlt.“ Hier liegt der Kern der persönlichen Verantwortung. Wenn ich persönlich Grenzen erreiche, weil ich für diese Tätigkeit entweder nicht ausgebildet bin oder nicht befähigt bin, diese auszuführen, dann darf ich sie nicht durchführen.

Wie werden angehende MTRA auf bestimmte Fehlerpotenziale vorbereitet?

Kurz vorweg: MTRAs sind per Gesetz dazu verpflichtet, Fehler von vorneherein auszuschalten. Das MTRA-Gesetz verweist unter dem Abschnitt ‚Vorbereitende Tätigkeiten‘ darauf, dass, gleichgültig in welchem Fachbereich ein/eine MTRA arbeitet, er/sie für die Qualitätssicherung verantwortlich ist. Halten sich MTRAs an bestehende Standards und Arbeitsanweisungen, dann kann ein Großteil an systematischen Fehlern ausgeschlossen werden.

Daher legen wir in der Ausbildung viel Augenmerk auf die Sorgfalt. Wir wollen die Auszubildenden zum sorgfältigen, durchdachten und gut vorbereiteten Arbeiten anleiten. Das findet vor allem im praktischen Ausbildungsteil statt. Die Praxisanleiter spielen hier eine Schlüsselrolle, indem sie ihre Erfahrungen und ihr Wissen an die Schüler und Auszubildenden weitergeben. In solchen Kursen wird auf persönlicher Ebene auf potenzielle Fehlerquellen hingewiesen und es werden Strategien an die Hand gegeben, um diese zu vermeiden.

Wie wichtig sind Weiterbildungen, um Fehler zu vermeiden?

Meine Empfehlung ist, ein Meldeverfahren speziell für MTRA einzuführen.

Michael Wiertz

Die Weiterbildung ist das A und O in der Fehlerkultur. In der Fortbildung werden wir gezielt angeleitet, unsere eigenen Arbeitsschritte und Strategien zu überdenken und auf dem neuesten technischen Stand zu bleiben. Allerdings stellen Weiterbildungsmaßnahmen Fehlerquellen selten in den Mittelpunkt; der Umgang mit und die Vermeidung von Fehlern wird jedoch immer wieder mal behandelt.

Meine Empfehlung ist, ein Meldeverfahren, ein „Critical Incident Reporting System (CIRS)“, speziell für MTRA einzuführen, um aufkommende Fehler zu vermeiden. Darin könnten Mitarbeiter Fehler melden, die im Rahmen einer Behandlung oder eines diagnostischen Verfahrens aufgetreten sind. Eine dezidierte Auswertung könnte dabei helfen, systemische Fehler in einem Behandlungs- oder Therapieverfahren aufzudecken. Das hat sich in der Luftfahrt, aber auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens bereits bewährt und kann auch für uns MTRA nur von Vorteil sein.

Profil:
Michael Wiertz hat 1995 seine Ausbildung an der MTA-Schule Aachen abgeschlossen. 2006 bildete er sich zum „Leitenden MTRA“ und 2015 zum „Medizinpädagogen“ an der Akademie für Lehrkräfte im Gesundheitswesen, Münster, weiter. Seit 2014 ist er als Lehr-MTRA an der MTA-Schule Aachen tätig. Wiertz ist seit vielen Jahren auf zahlreichen Veranstaltungen aktiv als Referent in der Fort- und Weiterbildung.

1 Heinemann, Antje-Katrin: Die Zulässigkeit der Delegation von Kontrastmittelinjektionen an nicht-ärztliches Hilfspersonal in der radiologischen Praxis; Fortschr Röntgenstr 2007; 179(6): 642-644; DOI: 10.1055/s-2007-982581.

13.10.2016

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