News • Neuregelung bei Organspende

DGCH zu Widerspruchslösung: „Wichtiger und längst überfälliger Schritt“

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V. (DGCH) begrüßt den von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende uneingeschränkt.

Professor Dr. Jens Werner
Professor Dr. Jens Werner

Fotocredits: Sascha Radke, Eventpress 

„Wir sehen darin einen wichtigen und längst überfälligen Schritt, um die Zahl der Organspenden in Deutschland nachhaltig zu erhöhen und mehr Menschen auf den Wartelisten eine lebensrettende Perspektive zu geben“, sagt Professor Dr. Jens Werner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am LMU Klinikum München. 

Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation haben im Jahr 2025 in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Gleichzeitig warteten Ende des Jahres 2025 weiterhin rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Damit reicht die Anzahl der gespendeten Organe weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen. „Wir müssen ganz klar feststellen, dass durch die gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre keine signifikante Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden ist“, betont Werner. 

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig. Nach dem Vorschlag der Bundestagsabgeordneten soll jede erwachsene Person grundsätzlich als Organspender gelten, außer es wird zu Lebzeiten aktiv widersprochen. Ein Widerspruch gegen eine Spende soll jederzeit und ohne Grund möglich sein. Damit bleibt das Prinzip der Freiwilligkeit zur Spende bestehen. 

Ein Blick nach Europa zeigt, dass die Widerspruchslösung in zahlreichen Ländern seit Jahren erfolgreich etabliert ist. Staaten wie Spanien, Österreich, Belgien oder Frankreich verfügen über entsprechende Regelungen und erreichen teilweise deutlich höhere Organspenderquoten als Deutschland. Insbesondere Spanien gilt mit seinem seit Jahrzehnten bewährten System aus Widerspruchslösung, professionellen Strukturen in den Kliniken und einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz als internationales Vorbild der Organspende. Die DGCH hat daher bereits in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass die Erfahrungen vieler europäischer Nachbarländer belegen, dass die Widerspruchslösung die Spendebereitschaft fördert und dazu beitragen kann, mehr schwerkranken Menschen eine lebensrettende Transplantation zu ermöglichen. 

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„Aus meiner langjährigen Erfahrung in einem großen Transplantationszentrum kenne ich das Leid der Patientinnen und Patienten, die oft über Jahre auf ein lebensrettendes Organ warten“, sagt Werner. „Gleichzeitig weiß ich, wie belastend die Situation für Familien ist, wenn sie unmittelbar nach dem Tod eines nahestehenden Menschen eine Entscheidung zur Organspende treffen sollen, ohne dessen Willen zu kennen“, so der DGCH-Präsident. Die Widerspruchslösung schaffe mehr Klarheit über den mutmaßlichen Willen und entlaste Angehörige von einer Verantwortung, die viele als überwältigend empfinden. „Die Widerspruchslösung ist ein Gewinn für alle Beteiligten“, betont der Viszeralchirurg. 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 

24.08.2026

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